Vereinfachung: Können Mieter Balkonkraftwerke bald einfach kaufen und anschließen?
Gesetzentwürfe sehen Abschaffung von bisherigen Meldepflichten vor. Auch Vermieter hätten nur noch ein eingeschränktes Mitspracherecht. Was genau geplant ist.
Wird die Installation von Balkonkraftwerken auch für Mieter einfacher? Das beabsichtigt ein nun veröffentlichter Gesetzentwurf: Die Novelle zielt darauf ab, den Einsatz von Steckersolargeräten ebenso zu erleichtern wie die Übertragbarkeit persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen.
Das Justizministerium will mit dem vorliegenden Referentenentwurf den Ausbau der erneuerbaren Energien flächendeckend erleichtern und die Energiewende damit beschleunigen. Zur Begründung heißt es:
Im Zuge der Energiewende und vor dem Hintergrund der geopolitischen Lage sind die erneuerbaren Energien verstärkt auszubauen. Dieser Ausbau begegnet in der Praxis verschiedenen Hindernissen, die auch das Wohnungseigentumsrecht, das Mietrecht und das Recht der beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten betreffen und insoweit beseitigt werden sollen.
Im Wohnungseigentumsrecht stellt die Installation von Steckersolargeräten in der Regel eine bauliche Veränderung dar, für die ein Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer erforderlich ist. In der Praxis kann es schwierig sein, die erforderliche Mehrheit zu erlangen. Im Mietrecht kann die Erlangung der Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters zur Installation eines Steckersolargerätes ebenfalls schwierig sein.
Am Mittwoch hat das Regierungskabinett die entsprechenden Änderungen im Mietrecht und im Wohnungseigentumsrecht beschlossen. Demnach soll die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte in den Katalog der sogenannten privilegierten Maßnahmen aufgenommen werden.
Dieser Begriff bezeichnet bauliche Veränderungen, die von Vermietern und Wohnungseigentümergemeinschaften nicht einfach blockiert werden können. Zu diesem Katalog gehören bislang der Umbau für Barrierefreiheit, E-Mobilität, Einbruchschutz und Telekommunikation. Und nun eben auch Balkonkraftwerke.
Den Ausführungen zum vorliegenden Gesetzentwurf nach hätten Vermieter und Eigentümergemeinschaften zwar immer noch Mitspracherechte. Dieser Einfluss würde sich aber auf die Frage beschränken, wie ein sogenanntes Steckersolargerät von außen sichtbar an das Gebäude angebracht wird.
Möchte eine Mietpartei ein Balkonkraftwerk anbringen, so kann dies – wird das Gesetz so verabschiedet wird, wie es der im Bundesjustizministerium erarbeitete Entwurf vorsieht –durch Vermieter und Eigentümergemeinschaft aber nicht mehr grundsätzlich unterbunden werden.
Erneuerbare in Privathaushalten sollen gefördert werden
Das Vorhaben füge sich ein in ein Bündel von Reformen ein, mit denen die Ampel-Regierung durch Vereinfachungen für Fotovoltaik-Systeme in Privathaushalten den Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien erhöhen will, schreibt dazu die Nachrichtenagentur dpa: "Im August hatte das Kabinett bereits einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem der bürokratische Aufwand für die Besitzer der Mini-Solaranlagen reduziert werden soll."
Diesem letzten Gesetzentwurf zufolge müssten Betreiber von Steckersolargeräten die Netzbetreiber nicht mehr über ihre neue Anlage informieren. Auch sollen Balkonkraftwerke mit einem Schuko-Stecker angeboten werden, der in Standardsteckdosen passt.
Bereits im Frühjahr hatte Telepolis darauf verweisen, dass Balkon-Solaranlagen eine einfache Möglichkeit für kleine Energieverbraucher sein können, Strom für den Eigenbedarf auf umweltschonende Weise selbst zu erzeugen. "Die steckerfertigen Solargeräte werden oft auch auf Terrassen, Garagendächern oder im Garten aufgestellt und dort ans Stromnetz angeschlossen", so Telepolis-Autor Stefan Schroeter damals. Er monierte jedoch:
Wer sich dabei an alle Regeln halten will, muss allerdings einen längeren Hürdenlauf durch mehrere Instanzen bewältigen und spezielle Techniknormen beachten. Mitunter können dabei auch Hürden unerwartet auftauchen oder größer werden als gedacht. Deshalb ist es auch kein Wunder, dass viele Anwender ihre Sonnenstrom-Geräte bisher ohne Anmeldung und Genehmigung als "Guerilla-Solaranlagen" betreiben.
Solar- und Verbraucherorganisationen bemühen schon seit vielen Jahren darum, das unübersichtliche Regelwerk zu vereinfachen. Wie notwendig das ist, wurde deutlich sichtbar, nachdem die Energiepreis-Krise im vorigen Jahr 2022 zu einem großen Ansturm auf die kleinen Stromerzeuger geführt hatte.
Stromnetz-Betreiber, Behörden und Politiker hätten erkennen lassen, dass sie die betreffenden technischen Normen und gesetzlichen Bestimmungen vereinfachen wollen. Die Referentenentwürfe aus dem Justizministerium weisen nun in diese Richtung.
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