Verschlusssache Wiederbewaffnung

Seite 2: Neuregelung des Bundesarchivgesetzes?

Seit 1988 haben wir ein Bundesarchivgesetz, seit 2006 ein Informationsfreiheitsgesetz. Danach war stets klar, dass Akten bis zu 30 Jahren geheim gehalten werden dürfen, in besonderen Einzelfällen bis zu 60 Jahren. Damit wären nun die Akten des Kalten Krieges für die Öffentlichkeit offen.

Um dies zu verhindern, novellierte die Große Koalition 2017 das Bundesarchivgesetz. Die neue Regelung verwässert die klare Aussage, dass nach 60 Jahren endgültig Schluss ist mit Geheimhaltung, indem sie die Verschluss-Sache-Anweisung (VSA) vom Jahr 2006 erwähnt. Doch auch darin heißt es:

Die Einstufung (als Verschluss-Sache) ist nach 30 Jahren aufgehoben. Die Frist kann um höchstens 30 Jahre verlängert werden.

Das sind nach Adam Riese 60 Jahre, maximal. Verwaltungsvorschriften wie die VSA sind interne Anordnungen. Im Gegensatz zu einem Gesetz besitzen sie keine demokratische Legitimation. Und die neue VS-Anweisung von 2018 erlaubt an keiner Stelle die unbefristete Geheimhaltung.

Sie erwähnt allerdings keine maximale Schutzfrist mehr und spricht nur von einem allgemeinen "Schutzbedarf". Der gesetzliche Anspruch wurde damit nicht geregelt, sondern verwässert und damit der Verwaltung die Entscheidung überlassen.

Und das Bundesarchiv hat sich dem zu unterwerfen, ob es will oder nicht. O-Ton Michael Hollmann, Präsident des Bundesarchivs:

Die VSA sieht im § 17 besondere Ausnahmefälle vor, dass Prolongationen, also Verlängerungen, dieser Schutzfrist über diese Frist von 60 Jahre hinaus erfolgen können, und das ist eine Entscheidung, die ausschließlich in der Befugnis der herausgebenden Stelle, also in dem Fall dann des Bundeskanzleramtes fällt. Und das ist eine Entscheidung, die wir einzuholen haben und der wir uns dann auch zu beugen haben.

Dass im Koalitionsvertrag eindeutig festgehalten wurde, die Rechte der Bürger und Wissenschaftler zu stärken und die Sperrfrist auf maximal 30 Jahre zu begrenzen, belegt, dass sich die neue Regierung der Notwendigkeit des Handlungsbedarfes klar ist. Und sie hat gehandelt. Frau Roth tut genau das Gegenteil dieses Versprechens.

Mehr zur Arbeit und den spendenfinanzierten Recherchen von Gaby Weber auf ihrer Homepage.