Von Eisvögeln und wiederauferstandenen Toten

Die Abmahnung - ein Weg zum schnellen Euro?

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Insbesondere wenn es um Probleme geht, die mit dem Internet zu tun haben, wird die Abmahnung immer mehr als Allzweckwaffe eingesetzt. Die Folge dieser Praxis besteht darin, dass die Verunsicherung darüber, was eigentlich statthaft ist, steigt. Angesichts der hohen Kosten, die eine Abmahnung mit sich bringt, wäre dringend eine gesetzliche Veränderung notwendig – die lässt aber auf sich warten.

Für Abmahnungen gibt es viele Gründe, die mal mehr und mal weniger logisch nachvollziehbar sind. Wer den Newsticker von Heise Online durchsucht, stößt beispielsweise auf Abmahnungen wegen

  1. eines markenrechtlich geschützten Namens als Pseudonym in einem Forum
  2. urheberrechtlich geschützter Photos auf der privaten Webseite wegen
  3. Patentverletzungen
  4. Veröffentlichens urheberrechtlich geschützter Songtexte oder wegen
  5. einer Verwechselungsgefahr in Bezug auf die Namen Ventil-O2 und O2
  6. des Setzens eines Links zur Onlinepräsenz eines Kopierschutzherstellers im Zuge journalistischer Berichterstattung

All diesen Abmahnungen ist eines gemeinsam: sie bieten für den Abmahnenden, insbesondere wenn der Abgemahnte finanziell und rechtlich nicht gut abgesichert ist, die Möglichkeit eine Situation schnell, unbürokratisch und ohne Hinzuziehung eines Richters zu regeln. Prinzipiell ist die Abmahnung somit nicht automatisch negativ zu werten.

Die Reaktion auf Abmahnungen zeigt, dass neben der Schadenfreude, sollte es einen bekannten Abmahner erwischen, auch durchaus das positive Potential gesehen wird, doch durch eine mangelnde gesetzliche Regelung in Bezug auf die Kosten für der Abgemahnten wird dieses positive Potential mittlerweile durch die Seiteneffekte ad absurdum geführt. Eher selten zeigt sich eine abmahnende Firma so „fair“ wie beim Fall Intel, wo man gegen die Seite www.fotoinside.de vorging, jedoch dem Seitenbetreiber keinerlei Kosten für die Abmahnung auferlegte, sollte er kooperieren.

Rechtsmittel, Nötigung oder gar Erpressung?

Dass schon die Androhung einer teureren gerichtlichen Auseinandersetzung ausreicht, um dem Ansinnen Folge zu leisten, ist nicht per se negativ. Obgleich sie vielfach mit Schutzgelderpressung oder Nötigung gleichgesetzt wird, bietet sie hier dem Abgemahnten die Möglichkeit, möglichst kostengünstig eine Situation zu regeln oder aber weitere gerichtliche Auseinandersetzungen zu riskieren, welche ggf. mit hohen Kosten verbunden sind.

Eine ähnliche Möglichkeit stellt der Strafbefehl dar, der dem Betroffenen gegen Zahlung einer bestimmten Geldsumme ein Gerichtsverfahren erspart. Wie auch der Strafbefehl basiert die Abmahnung zunächst einmal auf einer Vermutung. Der Abgemahnte kann nun diese Vermutung nachvollziehen und dem Ansinnen stattgeben oder sich (ggf. mit Hilfe eines Anwaltes) dagegen zur Wehr setzen.

Problematisch ist, dass die erste Abmahnung in Deutschland bereits mit Kosten verbunden ist, welche bereits eine starke Belastung für den Abgemahnten darstellen. Anders als beispielsweise in Großbritannien, wo ein solches Schreiben für den Betroffenen noch keine Kosten verursacht. Denn mittlerweile erweist sich das Internet als Goldgrube für Abmahnende. Dabei sind viele der abmahnwürdigen Seiten nicht böswillig abmahnwürdig, vielmehr basieren die Fehler auf Nichtwissen. Dabei gehen die Abmahner jedoch nach dem Motto "Nichtwissen schützt vor Strafe nicht" vor und sichern sich so weiterhin fließende Geldquellen. Dies führt widerum zu Angeboten wie einem "Rundumcheck" für Webseiten - eine weitere Sparte von von Anwälten gewinnbringend angebotenen Dienstleistungen entsteht somit.

Auf der Lauer

Da man eine Goldgrube nicht einfach aus seinem Blickfeld lässt, hat sich bezüglich der Abmahnungen mittlerweile eine Eisvogelmentalität ausgebildet. Dem bekannten Vogel gleich sucht man sozusagen im Wasser des Internets nach bekannten abmahnwürdigen Fischen, stößt dann auf sie zu und spießt sie mit dem Abmahnschnabel auf. Der Abmahn"eisvogel" kann schon wegen der vorab erläuterten Kostenproblematik mit einer Beute rechnen – etwas, was auch Wolf-Dieter Roth bereits in seinem Artikel über die virtuellen Rentner schrieb.

Ein Beispiel für eine solche Mentalität zeigt sich zur Zeit hinsichtlich der CDs der bekannten Tenöre Carreras und Domingo. Wer bei Ebay solche CDs versteigert, sollte mittlerweile damit rechnen, dass die Versteigerung vorzeitig beendet wird und er mit Kosten in Höhe von 411 Euro pro Künstler rechnen muss. Wie auf der Webseite www.web-sirene.de berichtet wird, gibt es außer der Berichterstattung auf eben dieser Seite bisher keinerlei Hinweise, was die Abmahnwürdigkeit bzw. Nichtautorisierung der CDs angeht.

Stattdessen begibt sich der Anwalt der Tenöre auf die Ebaypirsch und erzielt so Gelder in beachtlicher Höhe, was logischerweise nicht unbedingt zu einer positiven Ebay-Bewertung durch die Abgemahnten führt. Doch interessanterweise (dies sei nebenbei angemerkt) beruft sich Ebay auf die eigenen Richtlinien, etliche Bemerkungen wurden entfernt (Ebay löscht wieder Bemerkungen), so dass die Bewertung nunmehr für den abmahnfreudigen Ebayer positiv ausfällt, was im krassen Gegensatz zu der vorherigen Situation steht. Ja er stand sogar als echte Rarität von den Ebay-Toten wieder auf: Seine Ebay-Mitgliedschaft war bereits einmal wegen der vielen negativen Bewertungen beendet worden, doch heute ist er von den warnenden Kommentaren und negativen Bewertungen reingewaschen wieder mit dabei.

Tod eines abmahnenden Ebayers aufgrund zu vieler Negativbewertungen. Link auf ./21737_2.gif

Hier zeigt sich, dass die Abmahnungsidee mehr als lukrativ geworden ist. Wäre die erste Abmahnung kostenfrei, würde sich das beschriebene Verhalten für den Abmahnenden nicht lohnen, der Abgemahnte würde nach Erläuterung der Rechtslage die Abmahnwürdigkeit einsehen und das Thema wäre erledigt. Dass an solcher Fairness wenig gelegen ist, zeigt sich an der fehlenden Aufklärung über die Abmahnwürdigkeit der CDs bei Ebay, welche völlig legitim z.B. bei Tchibo etc. gekauft wurden. Dem Verkäufer ist also solange nicht bewusst, hier eine unautorisierte CD zu versteigern, bis er als Beute den Schnabel des Eisvogels spürt.

Kreativ gehen auch andere Ebayer vor – sie stellen z.B. Münzen ein, setzen aber den Anfangspreis bereits hoch an, um die Versteigerung möglichst von vorneherein ad absurdum zu führen. Interessant ist hierbei weniger die Versteigerung, sondern das dazugehörige Bild. Wird dieses von einem anderen genutzt, um seinerseits eine Versteigerung zu beginnen, erwartet ihn ein Abmahnungsschreiben des ursprünglichen Versteigerers. Die Kosten belaufen sich auf knapp 500 Euro, wobei sie bei allen Abgemahnten völlig identisch sind. Somit bedeutet es für den Abmahnenden wenig Mühe, diese Abmahnwelle zu starten – einmal ein Schreiben entwerfen und dieses dann nur noch geringfügig verändern, schon sind knapp 500 Euro pro Brief sicher.