Vorsicht vor den asozialen Medien!

Digital – medial – (a)sozial: wie Facebook, Twitter, Youtube & Co unsere demokratische Kultur verändern (Teil 3)

Anfang der zweiten Juniwoche dieses Jahres, ist bei uns das Urheberrechts-Dienstanbieter-Gesetz (UrhDaG) in Kraft getreten, das in ähnliche Richtung geht wie im letzten Teil erwähnte Gesetzgebung in Australien. Nicht mehr die Nutzer haften in Zukunft für Urheberrechtsverletzungen, sondern die Plattformen. Urheber, also Medien, Künstler, Filmproduzenten sollen fair an den Gewinnen der Plattformen beteiligt werden.

Um die automatisierte Blockade von Inhalten möglichst weitgehend zu verhindern, soll eine Bagatellgrenze eingezogen werden. So können bis zu 15 Sekunden aus einem Musikstück oder Filmwerk, bis zu 160 Zeichen Text, 125 Kilobyte für Fotos und Grafiken gegen eine (geringe) kollektivierte Pauschalvergütung von jedem Nutzer erlaubnis- und haftungsfrei hochgeladen und öffentlich verwendet werden.

Um irrtümliche Sperrungen, das "Overblocking" möglichst zu verhindern, soll darüber hinaus ein "Preflagging"-Verfahren eingeführt werden, mit dem das Hochladen von Inhalten als vertraglich oder gesetzlich erlaubt, gekennzeichnet werden kann. Zulässig sollen auch Karikaturen oder Parodien von urheberrechtlich geschützten Inhalten sein.

Das Gesetz wird allerdings vor allem von den Zeitungsverlegern und von Künstlern heftig kritisiert.

Wettbewerbsrechtliche Zerschlagung?

Inzwischen wird in Europa und selbst in den wirtschaftsliberalen USA intensiver über eine wettbewerbsrechtliche Zerschlagung dieser Konzerne diskutiert. Amazon wird vorgeworfen, dass es seine Datenerhebungen dafür einsetzt, Hersteller gut verkaufter Produkte auf der Amazon-Website mit eigenen Produkten vom Markt zu drängen.

Google wird vom US-Justizministerium verklagt, in den Suchergebnissen seiner Seite eigene Produkte und Seiten zu favorisieren. Facebook wird vorgehalten, konkurrierende Netzwerke wie Instagram und Whatsapp aufgekauft zu haben. Apple wird bezichtigt, in seinem umfangreichen App-Store eigene Produkte herauszustellen und anderer Apps zu entfernen.

Die EU-Kommission hat in den vergangenen drei Jahren drei Kartellstrafen gegen Google verhängt, die sich insgesamt auf mehr als acht Milliarden Euro addierten.

Nach § 19a der Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vom Januar dieses Jahres kann das Bundeskartellamt den großen Digitalkonzernen neuerdings etwa die Selbstbevorzugung konzerneigener Dienste oder die Behinderung des Marktzutritts von Dritten untersagen.

Auf der Basis dieses Gesetzes prüft das Kartellamt derzeit, ob Apple eine, wie es heißt, "marktübergreifende Bedeutung", also marktbeherrschende Stellung hat.

Algorithmen entscheiden über Inhalte

Die Vision des Internets war anfänglich geprägt vom Bild der Offenheit und Vernetzung in einer freien, nicht-kommerziellen Informationsgesellschaft. Vom freien Informationsfluss im Netz kann jedoch keine Rede sein.

Die Kontrolle über die verbreiteten Inhalte liegt nicht bei den Nutzern, sondern bei den Betreibern sozialer Netzwerke. Internetdienstanbieter sind nicht neutral.

Es bleibt verborgen, dass die "geposteten" Inhalte vor allem aufgrund von geheim gehaltenen Sortier- und Suchalgorithmen der Internetdienstleister gesteuert werden.

Solche den Betriebsgeheimnissen der Tech-Giganten unterliegenden Computer-Rechenprogramme kategorisieren, filtern und hierarchisieren die Angebote - milliardenfach und in Bruchteilen von Sekunden.

Über das Such- oder Klickverhalten wird nachverfolgt, welche Netzinhalte vom Benutzer gesucht werden und welche ihm wichtig erscheinen. Basierend auf diesen Daten entscheiden die Algorithmen der Intermediäre, welche Inhalte bestimmte Nutzer in welcher Reihenfolge zu sehen bekommen.

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