Asylbewerber: Anteil der Sachleistungen soll erhöht werden

Die Bundesregierung plant die nächste Anpassung beim Asylbewerberleistungsgesetz

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Die durchschnittliche Lesezeit für Online-News-Artikel liegt bei etwa einer halben Minute, umso mehr kommt es auf Überschriften an. Oft werden nur sie gelesen, sagt man ihm Kollegenkreis. So erfüllt die Überschrift "Nahles will Auszahlungen an Asylbewerber kürzen", schon ihren Zweck.

Sie ist eine Botschaft, dass die Regierung nicht untätig ist, sondern sich um die "Sorgen der Menschen" kümmert. Nach der Wahl in Mecklenburg-Vorpommern scheint das umso dringlicher. Obendrein gab es am vergangenen Montag, als Diskussionen über das Wahlergebnis eng mit der Flüchtlingspolitik verbunden waren, noch die Meldung vom statistischen Bundesamt, wonach die Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Ende 2015 im Vergleich zum Vorjahr kräftig gestiegen sind.

Rund 975 000 Personen bezogen zum Jahresende 2015 in Deutschland Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Gegenüber dem Vorjahr (363 000 Personen) entspricht dies einem Plus von 169 %.

Statistisches Bundesamt

Kurz nach der Wahl in Mecklenburg-Vorpommern versuche die Regierung nun ein Zeichen zu setzen, heißt es bei der FAZ zur geplanten Kürzung der Geldleistungen an Asylbewerber. Das ist nicht ganz richtig, denn die Sache wurde schon länger vorbereitet, das Zeichen setzen die Überschriften. Die Regierung, insbesondere die SPD, dürfte darüber nicht unglücklich sein. Der Entwurf kommt aus dem Arbeitsministerium, das Nahles leitet. Verbreitet wurde die Meldung von der SPD-Vizefraktionschefin Carola Reimann.

Von 354 Euro auf 332 Euro

Zugrunde liegt ihr das nächste Update bei den Leistungen für Asylbewerber. Kernstück ist die bekannte Forderung nach einem möglichst hohen Anteil von Sachleistungen anstelle von Geldzahlungen. Man erinnert sich: Sachleistungen waren schon im Oktober 2015, als das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz (auch darin wurden neue Leistungsanpassungen festgesetzt) verabschiedet wurde, ein wichtiges Schlagwort:

Um mögliche Fehlanreize zu beseitigen, die zu ungerechtfertigten Asylanträgen führen können, soll der Bargeldbedarf in Erstaufnahmeeinrichtungen so weit wie möglich durch Sachleistungen ersetzt werden.

Entwurf des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes der CDU/CSU- und SPD-Fraktionen

In der neuen Anpassung dürfte sich die Motivation etwas geändert haben, es geht nun weniger um den Pull-Faktor, den Bargeldzahlungen ausüben, sondern eher darum, der Bevölkerung zu vermitteln, dass man an ein paar Schrauben dreht, um Erzählungen von einer begünstigten Behandlung der Asylbewerber zu entgegnen.

"Der sogenannte Regelbedarf eines allein in einer Wohnung lebenden Flüchtlings soll von derzeit 354 Euro auf 332 Euro sinken", wird die SPD-Politikerin Reimann zitiert.

Zugleich gibt es dazu eine Aussage, welche bedeuten soll, dass die SPD ihren sozialen Grundsätzen verpflichtet bleibt: So würden zwar die Leistungssätze sinken, aber "die materiellen Leistungen der Asylbewerber würden nicht verändert". Das erklärt sich mit dem "Sachleistung hat Vorrang"-Prinzip. Denn die Leistungen sinken, weil die Kosten für Strom- und Wohnungsinstandshaltung herausgerechnet und künftig als "Sachleistungen" erbracht werden. Damit würden die Leistungen insgesamt um 6 Prozent sinken.

Anderseits würde aber der rechnerische Betrag für den persönlichen Bedarf von Flüchtlingen erhöht, angepasst an die Änderungen bei den Hartz-IV-Sätze in der Arbeitslosengrundsicherung, die "vor allem wegen der Preissteigerungen im nächsten Jahr leicht angehoben werden" (FAZ).

Unterbringung entscheidend

Für die Berechnung der Leistungen für Asylbewerber ist entscheidend, wo sie untergebracht werden. Unterschieden wird zwischen "notwendigem Bedarf" (Ernährung und Kleidung) und "notwendigem persönlichen Bedarf" (Busfahrten, Telefon). Bei Unterbringung in einer Erstaufnahmeeinrichtung müsse der notwenige Bedarf "zwingend" als Sachleistung erbracht werden, der persönliche "vorrangig" als Sachleistung.

Laut des Entwurfs, über den die Bundesregierung nun abstimmt, soll der notwendige persönliche Bedarf bei Asylbewerbern in einer Erstaufnahmeeinrichtung um zehn Euro auf 135 Euro erhöht werden.

Die Nachrichtenwebseite n-tv fügt dem noch hinzu, was bei anderen Meldungen fehlt: Asylbewerber werden für "ehrenamtliche Tätigkeiten" mit einem Freibetrag von 200 Euro honoriert, der nicht auf die Leistungen angerechnet werde.