Neue Zwischenentscheidung: AfD vorerst doch kein "Verdachtsfall"

Die Berliner Außenstelle des Bundesamts für Verfassungsschutz am Treptower Park. Foto: Wo st 01 / Wikimedia Commons / CC-BY-SA-3.0-DE

Verwaltungsgericht Köln wirft Verfassungsschutz Bruch von Stillhaltezusagen vor

Weiter geht das formaljuristische Gezerre um die Frage, ob die Partei, deren Ko-Fraktionschef im Bundestag meint, Hitler und die Nazis seien "nur ein Vogelschiss in unserer über 1.000jährigen Geschichte" und deren Ko-Fraktionschefin migrantische Communities als "Kopftuchmädchen, alimentierte Messermänner und sonstige Taugenichtse" dargestellt hat, ein "Verdachtsfall" in Sachen Rechtsextremismus ist. Genauer gesagt: ob das Bundesamt für Verfassungsschutz (AfD) die gesamte AfD als solchen einstufen und dementsprechend auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten darf. Momentan darf es das nicht, hat das Verwaltungsgericht Köln an diesem Freitag entschieden.

Allerdings gab das Gericht damit keine abschließende inhaltliche Bewertung ab. Mit einem sogenannten "Hängebeschluss" gab es in dem Eilverfahren lediglich einem erneuten Antrag der AfD auf Erlass einer Zwischenentscheidung statt. Diese sei nun doch nötig geworden, weil der Verfassungsschutz offenkundig seine Stillhaltezusagen nicht eingehalten und damit die "Vertrauensgrundlage" zerstört habe, argumentierte das Gericht.

Damit untersagte es dem BfV vorerst die Einstufung der Partei als "Verdachtsfall" beziehungsweise deren erneute Bekanntgabe. Die Erfolgsaussichten der AfD bei ihrem Versuch, die Einstufung dauerhaft auf dem Klageweg zu verhindern, waren aber nach Angaben des Gerichts für die Zwischenregelung nicht ausschlaggebend.

In einem seit mehr als zwei Jahren vorliegenden Gutachten sieht der Verfassungsschutz Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Ausrichtung der Partei, die im Januar 2019 erst einmal zum "Prüffall" erklärt worden war.

Solange es keine endgültige Entscheidung über deren "Hochstufung" gibt, darf demnach nicht mit derartigen Bekanntmachungen in die verfassungsrechtlich garantierte Chancengleichheit der politischen Parteien eingegriffen werden. Und nach Auffassung des Gerichts vertieft sich dieser Eingriff zum Nachteil der AfD mit jeder weiteren Verlautbarung darüber, auch nachdem die Einstufung als Verdachtsfall bereits "in der Welt" ist.

Alles spreche dafür, dass das BfV sich nicht an seine Stillhaltezusagen gehalten und nicht hinreichend dafür Sorge getragen habe, dass eine Einstufung dieser Art nicht nach außen "durchgestochen" werde, erklärte das Gericht.

Nur aufgrund dieser Stillhaltezusagen sei der Antrag auf einen Hängebeschluss am 27. Januar abgelehnt worden. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen habe die Stillhaltezusage aber ausdrücklich so verstanden, dass nicht nur eine direkte öffentliche Bekanntgabe etwa in Form einer Pressemitteilung unterlassen werde, "sondern jegliche in ihrer Wirkung gleichkommende Maßnahme der Information der Öffentlichkeit".

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