Beschäftigungspaket für die FDP

Wolfgang Kubicki und Gerhart Baum wollen gegen das neue Vorratsdatenspeicherungsgesetz klagen

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Am Mittwoch präsentierten Justizminister Heiko Maas (SPD) und Innenminister Thomas de Maizière (CDU) der Öffentlichkeit "Leitlinien" für ein neues Vorratsdatenspeicherungsgesetz. Das erste Vorratsdatenspeicherungsgesetz hatte das Bundesverfassungsgericht 2010 verworfen, weil es nicht mit dem Grundgesetz vereinbar war. Die EU-Richtlinie, aufgrund derer es erlassen wurde, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) vier Jahre später für grundrechtswidrig und ungültig.

Politiker von SPD und Union hatten danach verlautbart, sie wollten nun abwarten, bis die EU-Kommission eine neue Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie auf die Beine stellt. Diese erklärte jedoch am 26. Januar, dass damit nicht zu rechnen sei.

Den nun ohne EU-Richtlinie vorgestellten neuen Leitlinien nach sollen Internet- und Telefonverbindungsdaten in Deutschland künftig zehn Wochen lang gespeichert werden. Bei Mobilfunk-Standortdaten beträgt die Frist vier Wochen. Kommunikationsdaten besonders geschützter Berufsgruppen (wie zum Beispiel die von Ärzten und Abgeordneten) sollen aufgehoben, aber nicht abgerufen werden dürfen.

Damit hat auch die neue Vorratsdatenspeicherung das Grundproblem, dass nicht nur Daten von Verdächtigen und Gefährdern, sondern die aller Bürger gespeichert werden.

Deshalb gehen viele Juristen davon aus, dass auch der neue Gesetzentwurf (der anhand der Leitlinien erarbeitet wird) grundgesetzwidrig sein könnte - immerhin hatte selbst Maas' eigenes Ministerium gegenüber Telepolis noch am 15. Januar gemeint, es sei ""kaum vorstellbar", dass sich nach dem Urteil des EuGH vom April 2014 eine "anlasslose Speicherung von Kommunikationsdaten" verwirklichen lasse.

An den Klagen gegen die erste Vorratsdatenspeicherung waren mehrere FDP-Politiker beteiligt - darunter der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum. Er hat angekündigt, auch den neuen Entwurf vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen. Das, so sagte er dem Norddeutschen Rundfunk (NDR), sei "unausweichlich.

Wolfgang Kubicki. Foto: Sven Teschke. Lizenz: CC BY-SA 3.0/ de

Wolfgang Kubicki, der FDP-Fraktionsvorsitzende im Kieler Landtag, hält den noch nicht fertigen Entwurf ebenfalls für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und will alle seine Klagemöglichkeiten als Rechtsanwalt und Landtagsabgeordneter dagegen nutzen. In der Nordwest-Zeitung äußerte er die Meinung, Bundesjustizminister Heiko Maas wisse selbst, "dass sein Konzept verfassungswidrig ist". Außerdem sei die Sache ein "fauler Kompromiss, der in der Sache nichts bringt".

Andere FDP-Politiker kündigten zwar noch keine Klage an, verurteilten aber die von Maas und de Maizière vorgestellten Leitlinien scharf. StartUp-Sprecher und Bundesvorstandsmitglied Jimmy Schulz bezeichnete den Vorstoß als "dreist" und meinte, das vor dem Europäischen Gerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht gescheiterte Instrument kehre mit der Unschuldsvermutung "einen wesentlichen Grundpfeiler unseres Rechtssystems um".

Parteichef Christian Lindner stellte die neuen Pläne der Bundesregierung in einen Zusammenhang mit ihrer Gesamtpolitik: Sowohl durch das "Abkassieren" als auch durch Bürokratie und "Bespitzelung" wird der Bürger dem FDP-Vorsitzenden zufolge "klein gemacht".

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