Bundestagsgutachten: Gegenpräsident in Venezuela ohne Legitimation
- Bundestagsgutachten: Gegenpräsident in Venezuela ohne Legitimation
- Gutachten: Regierungsmacht weiterhin eindeutig bei Maduro
- Mehrheit der UNO-Staaten unterstützten Regime-Change-Politik nicht
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EU erkennt den von Berlin bislang unterstützten Oppositionellen Juan Guaidó nicht mehr als Gegenspieler von Präsident Maduro an. Außenamt kaschiert Scheitern
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat die Anerkennung einer Gegenregierung in Venezuela durch die Bundesregierung erneut in Frage gestellt. Zugleich bestätigen die Parlamentsjuristen, dass der selbsternannte Übergangspräsident des südamerikanischen Landes, Juan Guaidó, keinen Anspruch mehr auf die Regierungsführung hat.
Damit attestiert das Rechtsgutachten Guaidó nicht nur das Scheitern seiner Strategie zum Sturz des amtierenden Präsidenten Nicolás Maduro, sondern auch den Misserfolg seiner internationalen Unterstützer. Das Auswärtige Amt bestätigte auf Telepolis-Anfrage indes, den Botschafter der Maduro-Regierung in den vergangenen zwei Jahren durchgehend als offiziellen Vertreter des Landes anerkannt zu haben.
Die Bundesregierung hatte Guaidó Anfang Februar 2019 als "Übergangspräsidenten"anerkannt, nachdem die US-Führung unter Donald Trump ihre Unterstützung des bis dahin weitgehend unbekannten Oppositionspolitiker signalisiert hatte.Forciert wurde dieser im Auswärtigen Amt nicht unumstrittene Tabubruch – Bundesregierungen erkannten bis dahin lediglich Staaten, jedoch keine Regierungen an – von Außenminister Heiko Maas (SPD).
In Folge erkannten gut 50 Regierungen, in ihrer Mehrheit Nato-Mitgliedsstaaten und rechte lateinamerikanische Führungen, den Gegenspieler Maduros an, obgleich Guaidó niemals Regierungsgewalt erlangen konnte und mit mehreren Putschversuchen scheiterte.
In dem Bundestagsgutachten, das Telepolis vorlag, moniert der Wissenschaftliche Dienst diese Venezuela-Politik der Bundesregierung nun erneut. Schon im Februar 2019 hatten Juristen des Parlaments die Anerkennung eines ausländischen Gegenpräsidenten ohne Regierungsgewalt als "völkerrechtlich fragwürdig" bezeichnet. Problematisch sei in erster Linie "die (vorzeitige) Anerkennung eines Oppositionspolitikers als Interimspräsidenten, der sich im Machtgefüge eines Staates noch nicht effektiv durchgesetzt hat", hieß es damals.
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