Die CDU verbessert mit dem Abschied von Elmar Brok ihre Chancen bei der Europawahl
Ein Kommentar
Für den PARTEI-Vorsitzenden Martin Sonneborn war es nach eigenen Angaben eine Nachricht, die ihn in "tiefe Trauer" stürzte: Der "Broxit" - die Tatsache, dass der 37-köpfige Landesvorstand der CDU Nordrhein-Westfalen den seit 1980 im Europaparlament sitzenden CDU-Politiker Elmar Brok nicht für einen Platz auf der CDU-Liste für die Europawahl im Mai empfahl.
Zu den möglichen Ursachen für diese Entscheidung meinte der gemeinhin gut informierte Getriebenen-Autor Robin Alexander auf Twitter: "Mit der Kanzlerschaft Merkels gehen auch Karrieren ihrer Gefolgsleute zu Ende." Die Niederlage Broks ist aber auch eine Niederlage des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten und CDU-Vorsitzenden Armin Laschet, der den 72-Jährigen auf dem aussichtsreichen Platz vier seiner Landesliste sehen wollte.
"Die Lücke, die Elmar Brok in Brüssel reißt, wird ihn problemlos ersetzen"
Die Bezirksvorsitzenden schlugen Brok aber nur für Platz sechs vor, wo er in einer Abstimmung mit 17 zu 20 Stimmen gegen den Landtagsabgeordneten Stefan Berger unterlag. Dass Brok eine Kandidatur für den nächsten freien Platz acht ablehnte, hat Gründe: Das Ergebnis von 2014, mit dem die nordrhein-westfälische CDU damals mit acht Abgeordneten ins Europaparlament einzog, wird sie 2019 voraussichtlich bei weitem nicht erreichen.
Nun stellt er sich auf den Standpunkt, dass das Votum des Landesvorstandes "nur ein Vorschlag" sei und behält sich vor, auf die Landesvertreterversammlung einzuwirken, damit sie ihm einen aussichtsreicheren Platz zuweist. Die Zeitung Die Welt meinte dazu: "Als EU-Parlamentarier ist man es wahrscheinlich gewöhnt, dass man eine Abstimmung, die nicht wie erwartet ausgeht, so lange in verschiedener Form wiederholt, bis endlich das wunschgemäße Ergebnis erzielt wurde."
Ob Brok der CDU auf einem aussichtsreichen Listenplatz zu einem besseren Ergebnis verhelfen würde, ist fraglich. In Sozialen Medien (wo man spottete, "die Lücke, die Elmar Brok in Brüssel reißt, wird ihn problemlos ersetzen"), gilt er vielen Nutzern als Verkörperung dessen, was in der EU schief läuft. Seine vor allem in den letzten Jahren ausgesprochen üppige Medienpräsenz in öffentlich-rechtlichen Sendern - besonders im Deutschlandfunk - könnte unbeabsichtigt dazu beigetragen haben, diesen Eindruck zu verstärken (vgl. Zehn unter zahlreichen - Teil 2) - zuletzt mit einer bemerkenswert bräsigen und abgehobenen Stellungnahme zum Straßburger Weihnachtsmarktanschlag.
Russland und Bertelsmann
Während Brok bei Anschlägen in merkelähnlichem Duktus empfahl, man solle "zur Tagesordnung ein Stückchen übergehen", weil sonst "die Attentäter auch gewonnen" hätten, wollte er 2008, als Georgien gegen Russland Krieg führte, europäische Kampftruppen in den Kaukasus schicken. Später engagierte sich der eifrige Verfechter der EU-Osterweiterungspolitik als Verteidiger der Russlandsanktionen, die sich auf die deutsche Wirtschaft durchaus negativ ausgewirkt haben (vgl. CDU- und SPD-Politiker lehnen Aufhebung der Russlandsanktionen ab).
Bereits in den Nuller Jahren warf der Verfassungsrechtler Hans Herbert von Arnim Brok "legale Korruption" vor. Broks Beteuerungen, er trenne sein Parlamentsmandat und die Interessen des Bertelsmann-Konzerns "messerscharf", hielten damals nur so lange, bis der fraktionslose Abgeordnete Hans-Peter Martin auf seiner Website interne Bertelsmann-Papiere veröffentlichte. Damals, als Soziale Medien noch nicht die Rolle spielten, die sie heute spielen, hielt sich die kritische Berichterstattung über diesen Skandal aber in Grenzen. Auch deshalb, weil Brok nach Artikeln wie dem von Hajo Friedrich in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung erfolgreich bei den Herausgebern intervenierte.
In der Süddeutschen Zeitung durfte Brok damals den EU-Verfassungsvertrag verteidigen, wobei bei er erst beklagte, dass niemand von den Gegnern auf den konkreten Verfassungstext Bezug nehme, und dann - bemerkenswerterweise ohne konkrete Bezugnahme auf den Verfassungstext - behauptete, dass die Gesetzgebungskompetenz der EU "nur unwesentlich ausgebaut" werde und dass Bürgerrechte durch das "fast vollständige" Mitentscheidungsrecht des Parlaments gestärkt würden.
Tatsächlich war das Gegenteil der Fall: Der Verweis auf parlamentarische Kontrolle in Art. I-46 war weitaus abstrakter und unverbindlicher gestaltet als Art. 23 GG - und Mittel zur Durchsetzung dieser Rechenschaftspflicht enthielt der EU-Verfassungsvertrag nicht, weshalb er den Rat erheblich zu Lasten der anderen Institutionen stärkte (vgl. Verfassungsfeinde feierten in Berlin).
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