Forencheck: Kosten der Energiewende, Fauci zu PCR-Tests und Quarantäneverstöße

Seite 3: Muss die Quarantäne besser überwacht werden?

Schon jetzt wird die Missachtung einer Quarantäneanordnung mit empfindlichen Bußgeldern belegt. Der Autor redet hier extremen Überwachungsmaßnahmen das Wort, die nur zu rechtfertigen wären, wenn dadurch die Virusausbreitung signifikant gebremst werden könnte. Ich bezweifle, dass diese Maßnahmen dazu führen würden. Ich glaube nicht, dass es einen relevanten Anteil an Menschen gibt, die einer Quarantäneanordnung zuwider handeln und das Virus weiter verbreiten, obwohl sie wissen, dass sie infiziert sind. Der Autor schweigt sich darüber aus wie häufig so etwas vorkommt. Offensichtlich hat er ein sehr negatives Menschenbild verinnerlicht, das in seinen Mitmenschen nur noch potentielle Krankheitsüberträger sehen kann. Nur weil eine Maßnahme prinzipiell möglich ist, muss man sie noch lange nicht umsetzen, wenn es dafür keinen hinreichenden Grund gibt.

Ob hier wirklich Handlungsbedarf besteht, wird sich mangels verlässlicher Zahlen wohl nicht feststellen lassen – dazu müssten Verstöße gegen angeordnete Quarantäne bzw. Isolation systematisch erfasst und zentral gesammelt werden. Das ist nicht der Fall.

So lassen sich nur einige Presseberichte mit regionalen Zahlen anführen. So hat etwa Der Spiegel im vergangenen Jahr in verschiedenen deutschen Landeshauptstädten nach Verstößen gegen die Corona-Bestimmungen gefragt.

Führend war hier Berlin, wo es bis Ende Juni zu 51.000 Anzeigen kam – in wie vielen Fällen wirklich Bußgelder verhängt wurden, ist unbekannt. Magdeburg meldete beispielsweise nur 1.059 Verfahren. Doch diese Zahlen schließen alle möglichen Verstöße gegen die Coronaverordnungen ein, etwa gegen die Maskenpflicht oder Abstandsgebote.

Eine ähnliche Recherche nahm das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) vor, und berichtet, dass die meisten Bußgeldverfahren Verstöße gegen Kontaktbeschränkungen oder Maskenpflicht betrafen.

Berichtet wird außerdem, dass Kommunen in Grenznähe häufige Verstöße gegen Quarantänebestimmungen registrierten. Hier geht es vermutlich nicht um die Quarantäne nachweislich Infizierter, sondern um eine Quarantäne nach der Rückkehr aus Risikogebieten.

Abschließend wird in dem Artikel festgestellt, dass die Verstöße gegen die Coronaverordnungen nicht zentral erfasst werden, sondern vielerorts nur in den Landkreisen und kreisfreien Städten vorlägen.