Kampf um das Recht

Seite 3: Das Drama der Gefangenen

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Und Verhaftungen gab es jede Menge. 1.057 Gefangene zählte die Polizei, zwischen 1.100 und 1.200 der Anwaltliche Notdienst. Wie Rechtsanwältin Verina Speckin auf der Abschlusskonferenz des RAV in Berlin verkündete, habe das System der Ermittlungsausschüsse gut funktioniert, wo sich Demonstrant/innen hinwenden konnten, um beobachtete Verhaftungen zu melden. Lediglich die Polizei habe Stunden gebraucht, um die Namen zu bestätigen, die von den Ermittlungsausschüssen bereits kurze Zeit nach der Festnahme an den Anwaltsnotdienst weitergegeben wurden.

Überwiegend handelte es ich um Gewahrsamnahmen nach dem Polizeigesetz. Danach dürfen Personen, von denen zu erwarten ist, dass sie in unmittelbarer Zukunft Straftaten begehen, für einen bestimmten Zeitraum, in dem die Polizei die Begehung der Straftaten zum Beispiel aus Anlass einer Demonstration erwartet, in Haft gehalten werden. Bis zu zehn Tage ist dies in Mecklenburg-Vorpommern möglich (zum Vergleich: in Berlin sind es bis zu zwei Tage).

Der Grund für eine Festnahme konnte lapidar sein. So genügte bereits das Mitführen eines Tuchs oder einer Sonnenbrille aus, um in den Verdacht des Begehens von Straftaten zu kommen. In anderen Fällen wurden ganze Reisebusse oder aber Fahrgäste der Deutschen Bahn, die mutmaßlich zu einer verbotenen Demonstration unterwegs waren, verhaftet. Während der Blockaden umstellte die Polizei ganze Waldgebiete und nahm die dort vorgefundenen Personen in Gewahrsam (am Donnerstag waren es an der Bundesstraße 105 nach Aktenlage 150 Personen und an der Landstraße 111 waren es 193 Personen), weil sie diese für die Errichtung der Blockaden verantwortlich machten.

Solch diffuse Vorwürfe genügen selbst nach dem geänderten Polizeigesetz von Mecklenburg-Vorpommern nicht den tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Gewahrsamnahme, weswegen die Gerichte bei angemessener Prüfung der Haftgründe die Gefangenen oftmals wieder auf freien Fuß setzten. Das Problem war nur, dass die Gefangenen in der Regel sieben Stunden darauf warten mussten, überhaupt einem Richter vorgeführt zu werden, nicht selten waren es jedoch auch zwölf Stunden. Wurden sie endlich vorgeführt, unterzeichneten die Richter nicht selten ohne genauere Prüfung die formalisierten Haftbeschlüsse. Daher wurden viele Beschlüsse erst im Zuge einer Haftbeschwerde vom Landgericht Rostock kassiert, das den größten Teil der Inhaftierten nach teilweise mehreren Tagen Haft mangels Rechtmäßigkeit der Gewahrsamnahme entließ. Rechtsanwältin Speckin schätzt die „Rechtswidrigkeitsquote“ bei Festnahmen auf über 90%.

In den meisten Fällen kam es dem Landgericht jedoch auf die Haftgründe und die ihr zugrundeliegenden Gefahrenprognosen gar nicht an, um die in Polizeigewahrsam gehaltenen Demonstranten zu entlassen. Meist genügte den Gerichten bereits die Feststellung, dass es der Polizei nicht gelungen ist, für eine angemessene Unterbringung der Gefangenen und eine unverzügliche richterliche Vorführung zu sorgen. Die Vorwürfe sind gravierend (Viele offene Fragen nach dem Ende des G8-Gipfels).

Insbesondere in der Gefangenensammelstelle (GeSa) in der Industriestraße in Rostock-Schmarl waren die Festgenommen unter menschenunwürdigen Bedingungen in Metallkäfigen untergebracht. In einer großen Industriehalle waren auf dem Firmengelände von Siemens käfigartige Zellen errichtet, in denen jeweils bis zu 20 Menschen festgehalten wurden. Die provisorischen Zellen von ca. 25qm Größe waren von allen Seiten sowie von oben einsehbar und videoüberwacht. Das Licht brannte Tag und Nacht, als Verpflegung wurde trockenes Brot mit einer Scheibe Wurst gereicht – was angesichts der Tatsache, dass es in den Camps nur veganes Essen gab, eine zusätzlich Zumutung darstellen musste. Wasser wurde nur auf Verlangen ausgegeben.

Den Festgehaltenen ist es nicht möglich, zu duschen. Die Beamten müssen nicht nur jeden Gang zur Toilette, sondern auch jeden Schluck Wasser protokollieren. Dem Legal Team/Anwaltsnotdienst liegt der Fall eines belgischen Staatsbügers vor, der zum Zeitpunkt dieser Meldung seit dem 6. Juni, also über 24 Stunden und eine Nacht, unter diesen Bedingungen festgehalten wird. „Wie im Zoo“, so bezeichnet der Mann die Art seiner Unterbringen. Gegen ihn wird nicht strafrechtlich ermittelt.

RAV-Pressemitteilung vom 7.6.2007

In ihrer Einsatzbilanz erklärte die BAO Kavala, dass in den Gefangenensammelstellen (GeSa) die geltenden Standards zu jedem Zeitpunkt gewährleistet worden seien, im Übrigen die Einrichtung in der Industriestraße vor der Inbetriebnahme von amnesty international begutachtet und für menschenrechtskonform befunden worden sei. Was Kavala dabei jedoch unterschlägt, ist die Information, dass amnesty der Unterbringung in der GeSa lediglich unter der Maßgabe zugestimmt hat, dass die Ingewahrsamgenommenen dort nur vorübergehend festgehalten werden. Denn nach den gesetzlichen Bestimmungen müssen sie innerhalb von vier Stunden dem Amtsrichter vorgeführt werden. Bestätigt dieser die Ingewahrsamnahme, sollten die Gefangenen aus der GeSa in die Haftanstalten Bützow, Rostock-Waldeck oder Lübeck überführt werden.

Vor allem die Arbeit der Verteidiger wurde systematisch von der BAO Kavala sabotiert. Ein zunächst zugesichertes Anwaltszimmer stellte sich als kleines Kabuff heraus, in denen mindestens neun Anwälten gleichzeitig, denn so viele Richter arbeiteten hier parallel, teilweise mit Übersetzer unter polizeilicher Aufsicht vertrauliche Gespräche mit ihren Mandant/innen hätten führen sollen. Von einem Anwaltszimmer im eigentlichen Sinne, in dem es den Anwälten möglich ist, ungehindert ihre Unterlage auszubreiten, Laptops und Drucker anzuschließen, Anträge zu schreiben sowie Mandantengespräche zu führen, konnte also nie die Rede sein. Als sich die Anwälte über diese Zustände beschwerten, wurde ihnen auch der viel zu kleine Raum von der Kavala entzogen.

Die Zustände in der Gefangenensammelstelle Industriestraße waren geradezu kafkaesk. Von außen keinesfalls als Behörde gekennzeichnet, war es uns Anwälten nur sehr erschwert möglich, überhaupt Einlass zu bekommen, gar nicht möglich war es, zu den Inhaftierten vorzudringen, weil auch die Polizei keine Auskunft geben konnte, wer sich wo befand. Der Zugang zum „Gericht“, wo wir Anträge stellen und mit den Richtern den Verfahrtensablauf besprechen wollten, wurde uns verweigert. Zunächst wurden wir bereits vor dem Industriekomplex, in dem die GeSa untergebracht war, von Beamten der Bundespolizei registriert, ohne dass eine Rechtsgrundlage für diese Datenspeicherung ersichtlich wäre.

Vor der inneren Zugangskontrolle erhielten wir von einer Anwaltsbetreuerin einen Ausweis mit der Aufschrift „Kavala – Anwalt“, den wir nach jedem Verlassen der GeSa abzugeben und neu zu beantragen hatten. Weder in ein Anwaltszimmer noch zu den Richtern wurden wir vorgelassen. Statt dessen hieß man uns, die Anträge auf Freilassung an die in der GeSa – samt eigener Geschäftsstelle zur Ausfertigung der Beschlüsse – untergebrachten Amtsrichter der Polizei zu übergeben.

Alle Richter und auch die Geschäftsstellenbeamten trugen jeweils ein Schild „Kavala -Justiz“, die Richter waren in ihrer Funktion nicht erkennbar. In den Gerichtsräumen hielten sich mindestens drei mal so viele Polizeibeamte auf wie Justizangehörige. Die Polizei wies uns an, abwechselnd ein Zimmer für Gespräche mit Mandanten zu nutzen, während neun Richter parallell arbeiten sollten.

Dieses Verfahren war so offensichtlich ungleichgewichtig, unfair und von der Exekutive dominiert, dass von einem ordentlichen Gericht nicht mehr die Rede sein konnte. Die Judikative hat sich hier ohne weiteres zum Anhängsel der Exekutive degradieren lassen.

Rechtsanwalt Thomas Moritz, Berlin

Rostock, Industriestaße, Donnerstag, 7.6.07, 10:04: Erst nach einem Schlagabtausch mit der Bundespolizei werden Rechtsanwalt Thomas Moritz und sein Kollege zum Eingang der Gefangenensammelstelle vorgelassen, das durch ein Drehkreuz gesichert ist und über der in großen Buchstaben die Firmennamen Sirius und Simens pranken. Die Anwälte versuchen, zum Anwaltszimmer zu gelangen, werden aber darüber informiert, dass ein Anwaltszimmer nicht mehr zur Verfügung stünde. Daraufhin breiten sie ihre Aktenordner unter der gleißenden Sonne vor den Stufen der provisorischen GeSa aus. Immer wieder begehren sie Einlass, um für ihre Mandanten Anträge auf Freilassung beim Gericht abzugeben.

Die Anwaltsbetreuer sind verwundert. Ein Gericht gebe es hier nicht. Die neun Richter würden lediglich die Räume der GeSa für die Vorführungen nutzen, damit die Gefangenen nicht zum Amtsgericht gebracht werden müssen. Die Anträge würden ausschließlich durch die Polizei an die Richter weitergegeben. Die Anwälte weigern sich, die Schriftstücke herauszugeben, fragen statt dessen nach der Rechtsgrundlage und verunsichern die Beamten mit Ausführungen zur Gewaltenteilung und zur Unabhängigkeit der Justiz, die es gebiete, dass Anwälte jeder Zeit bei Gericht ihre Anträge abgeben dürften. Schließlich müsse es sich doch auch um ein Gericht handeln, wenn es dort eine Geschäftsstelle gebe, die Beschlüsse nicht nur entgegennehme, sondern auch ausfertige.

Die Beamten sind verwirrt. Die Anwälte machen Druck. Mit den Anträgen in der Hand versuchen sie sich an den Beamten vorbeizuschieben, werden aber mit Gewalt zurückgedrängt. Ein Anwalt erhält Hausverbot, als er versucht, im „Gerichtsflur“ die Tür der Geschäftsstelle des Gerichts zu öffnen, um sich über die Bedingungen vor Ort zu beschweren. Bevor er die Klinke herunterdrücken kann, wird er von Beamten umringt, die je zu zweit die Türen der Richterbüros bewachen, und abgeführt.

Nach einiger Zeit kommt ein Mann mit nordrhein-westfälischem Wappen auf dem Arm zu den Anwälten herüber, dessen Namenskärtchen ihn als Verantwortlichen kennzeichnet. Die Anwälte sind verblüfft, wie es sein könne, fragen sie, dass er hier das Kommando führe. Ob es dafür eine Rechtsgrundlage gäbe, ob er ihnen etwa das Amtshilfeersuchen der Rostocker Polizeidirektion vorlegen könne. Der Beamte ist irritiert, weiß selbst nicht, auf welcher Rechtsgrundlage er tätig ist und ob es überhaupt eine gibt. Er holt zum Gegenschlag aus und verlangt die Akkreditierungsausweise der Anwälte. Als sich diese weigern, erklärt er sie schlichtweg für ungültig. Dann geht er.

Schließlich erscheint doch noch ein Richter vor dem Haus. Verspricht, sich für die Belange der Anwälte einzusetzen und nimmt die Anträge entgegen. Er teilt mit, dass die Polizei den Richtern bisher noch nicht mal eine Liste mit den Namen der Inhaftierten übergeben konnte – sechs Stunden nach der Aufnahme in der GeSa. Man müsse sich gedulden, denn nur ein Beamter sei dafür zuständig. Derweilen treffen immer wieder Sammeltransporte mit mehreren Hundert Verhafteten ein. Dass unter diesen Bedingungen eine unverzügliche Vorführung der Gefangenen vor den Richter gewährleistet werden kann, wird immer unwahrscheinlicher. Die Anwälte fordern daher ein Ende der nach ihrer Ansicht extralegalen Gerichte, die gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung verstoßen und für die keine Rechtsgrundlage ersichtlich sei, sowie die Schließung der GeSa.

Als die Anwälte sich noch nach dem Unterbringungsbedingungen in der GeSa erkundigen, räumt der Richter die Existenz der Käfige ein. Sofort werden einige umstehende Journalisten hellhörig, stellen Nachfragen und machen sich hektisch Notizen. Kurze Zeit später diktieren sie, zwei Handys am Ohr, den Redaktionen ihre Sensationsmeldung. Es sollte nicht die letzte bleiben. Gegen 15:00 Uhr kommt Verstärkung für die Anwälte vor Ort. Aus dem Büro des Anwaltsnotdienstes eilen Kollegen herbei. Sie haben ein Transparent gefertigt, auf dem sie freien Zugang zu ihren Mandanten fordern. Wenig später demonstrieren 16 Mitglieder des Legal Teams vor der GeSa für die Wiederherstellung rechtsstaatlicher Standards.

Die Strategie der Anwälte zielte klar auf eine Delegitimation der extralegalen Gerichte, ein Ende der polizeilichen Willkür bei der Unterbringung der Gefangenen und auf die Durchsetzung originärer Prozessgrundrechte. Einen Tag später wurde die GeSa in der Industriestraße tatsächlich geschlossen, die verbliebenen Gefangenen verlegt. Die meisten von ihnen waren jedoch auf Drängen der Anwälte bereits von den Amtsrichtern auf freien Fuß gesetzt worden, nachdem sie mit siebenstündiger Verzögerung endlich vorgeführt wurden. In anderen Fälle hatte die Polizei nach über zehnstündiger Haft die Haftanträge zurückgezogen und die Gefangenen selbständig entlassen – nicht ohne weitere zeitliche Verzögerungen, was juristisch als Freiheitsberaubung bewertet werden muss.

Unsere Argumente haben gegenüber dem Gericht und der Polizei Wirkung gezeigt, weil es von Anfang an überhaupt keinen Grund gab, die Menschen in Gewahrsam zu halten. Das ist um so schlimmer als die Rechte der Betroffenen von dem Gericht, das sich mir als judikatives Anhängsel der Kavala darstellte, erst nach über zwölf Stunden in Betracht gezogen wurden, ohne dass das Gericht darauf hingewirkt hätte, dass die von ihm verfügten Entlassungen auch tatsächlich unverzüglich und nicht erst zwei oder drei Stunden später erfolgten.

Rechtsanwalt Thomas Moritz, Berlin