Klonieren von Menschen - Angriff auf Freiheit, Menschenwürde und Demokratie?
Kritische Bemerkungen zur Presseerklärung des Forschungsministers Rüttgers über das totale Verbot des Klonens und zur Stellungnahme von sieben deutschen Wissenschaftler zur ethisch-rechtlichen Bewertung des Klonierens.
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Überall auf der Welt hat der Fall des Klon-Schafes Dolly großen Wirbel und Angst hervorgerufen. Vom Klonen eines Säugetieres bis zu dem eines Menschen ist es prinzipiell nicht mehr weit, daher sollten schnell die Grenzen gezogen werden. Politiker sahen im medialen Wirbel eine Chance, Handlungsbereitschaft zu signalisieren und Einigkeit in der Abweisung einer wissenschaftlichen Anwendung zu demonstrieren, auch wenn vermutlich allen Beteiligten klar ist, daß es sich wohl um Rückzugsgefechte handelt, die einen ähnlichen Status wie Naturschutzreservate besitzen: isolierte Inselbildungen im ethischen Reservat, die schnell überrollt werden können.
Angriff auf die Grundlagen des Staates
Forschungsminister Rüttgers hatte, angestoßen von der aufgeregten Diskussion um Dolly, sieben Wissenschaftler um eine Stellungnahme zum Thema Klonierung beim Menschen: Biologische Grundlagen und ethisch-rechtliche Bewertung gebeten. Am 24.4.1997 wurde mit dieser Stellungnahme auch eine Pressemitteilung des Forschungsministers veröffentlicht. In dieser sieht er sich durch die Ausführungen der Wissenschaftler bestätigt, ein striktes Verbot des Klonens von Menschen zu fordern und zu versuchen, ein solches Verbot weltweit durchzusetzen. Klonen verstößt für ihn gegen die Würde des Menschen, die in unserer Gesellschaft das höchste zu schätzende Gut sei. Diesem liege ein christliches und humanistisches Welt- und Menschenbild zugrunde, auf dem wiederum "unsere gesamte Rechts-, Wirtschafts- und Sozialordnung" aufbaue. Das Klonen von Menschen wird mit dieser Begründung, die nicht weiter ausgeführt wird, dann schnell zu einer Möglichkeit stilisiert, die "das Fundament unserer Gesellschaft und unseres Staates grundlegend in Frage" stellt. Und dann steigert sich der Ton der Verteidigung gegen diese höchste Bedrohung des Abendlandes und der BRD noch weiter: "Das Klonieren von Menschen ist als ein Angriff auf die Grundlagen unserer freiheitlichen und demokratischen Rechtsordnung zu verstehen."
Natürlich ist der Forschungsminister in einer Zwickmühle, denn die Bio- und Gentechnologie gilt neben der Computer- und Kommunikationstechnologie als der Zukunftsmarkt, den man nicht verpassen darf. Gerade hatte auch Bundespräsident Roman Herzog die Deutschen aufgerufen, aus der Verschlafenheit aufzuwachen, den Weg ins 21. Jahrhundert zu beschreiten und dabei auch auf die Gentechnologie zu setzen, die sich aus Deutschland schon weitgehend verabschiedet hat. Die Kritiker sind hierzulande, wie bei Deutschen üblich, prinzipiell. Man überlegt nicht, wie man die neuen Möglichkeiten vielleicht anders und besser als etwa zum Resistenzschutz von Pflanzen gegenüber Unkrautvernichtungsmitteln - tatsächlich eine nur auf kurzfristigen Profit schielende, keinerlei Nachhaltigkeit gewährende Anwendung - einsetzen könnte. Das hätte vielleicht Zukunft. So aber pflegt man sein gutes Gewissen und weiß trotzdem, daß es sich nicht verhindern läßt, vergibt man sich Chancen nicht nur wirtschaftlicher Art.
Spektakuläres wie das Klonieren ist kommt dann nur passend, um auf der einen Seite eine Politik der ethischen Härte zu demonstrieren und auf der anderen die Zügel doch schleifen lassen zu müssen, um den "Standort Deutschland" im Sektor Zukunftstechnologien nicht gänzlich untergehen zu lassen. Anders läßt sich nicht erklären, warum ausgerechnet das Klonieren zum Generalangriff auf die Grundlagen der Zivilisation und der geklonte Mensch zum "Angriff auf die Würde und Integrität jedes einzelnen Menschen auf der Erde" stilisiert wird. Wenn Mutter Natur eineiige Zwillinge entstehen läßt, dann ist weder deren Integrität noch die Würde jedes einzelnen Menschen, die Demokratie oder unsere Wirtschaftsordnung gefährdet. Und selbst wenn Klonieren von Menschen an sich mit unserem "christlichen und humanistischen Weltbild" unvereinbar sein sollte, müßte dies noch lange nicht für alle anderen Kulturen so sein, denen Rüttgers im Namen des Abendlandes ein Verbot diktieren will, das sich überdies gleichzeitig gegen die Freiheit von einzelnen Menschen richtet, mit ihren eigenen Keimzellen nicht machen zu dürfen, was sie wollen.
Die ethische Begründung des Verbots
Die Empfehlungen der Wissenschaftler sind denn auch nicht in einem solchen rhetorischen Ton eines heiligen Krieges geschrieben. Interessant ist, worauf sich auch Rüttgers beruft, daß eigentlich nicht das Klonieren selbst verwerflich sein kann und Klone als solche nichts Bedenkliches darstellen, da beides auch ohne Eingriff des Menschen eben auf eineiige Zwillinge zutrifft. Etwa 0,2 Prozent aller Menschen, immerhin einige Millionen, sind mithin durch natürliche Klonierung entstandene menschliche Klone. Genidentische Zwillinge mögen sich in vielen Hinsichten ähnlich sein, aber es sind doch wohlunterschiedene Persönlichkeiten, die als solche einzigartig sind, weil die Gene vieles nicht determinieren und der Einfluß der Umwelt eine erhebliche Rolle spielt. Man würde also gerade einer Überschätzung der genetischen Determiniertheit unterliegen und überdies die Würde oder das Existenzrecht von Individuen in Frage stellen, die auf natürlichem Wege einen oder mehrere genetische Doppelgänger besitzen, wenn Klonieren als Vervielfachung desselben Erbgutes verboten werden würde. Für Forschung oder Züchtung will man überdies nicht auf Klonieren von Tieren, auch "höheren", verzichten.
Nicht die Neuartigkeit des Verfahrens oder die Überschreitung von Grenzen, "die bislang die Natur selbst dem Menschen gezogen hat", könne ein Verbot des Klonierens von Menschen begründen. Auch keine "intuitive moralische Überzeugung" reiche dafür aus. Eine ethische und rechtliche Urteilsbildung müsse daher in diesem Fall nach der "Legitimität der Ziele" und der "Vertretbarkeit der eingesetzten Mittel" fragen. Also die hinter dem Klonieren stehende Absicht kann nach Meinung der Wissenschaftler verwerflich sein, wenn sie zu gültigen und allgemein anerkannten ethischen und rechtlichen Prinzipien im Widerspruch stehen. Aus dem Grundprinzip der Unverletzlichkeit der Würde folgen als Grundansprüche das Recht auf Leben, leibliche Integrität und Selbstbestimmung. Schließlich das Gleichheitsprinzip und der "Schutzanspruch, der sowohl der menschlichen Individualität und ihrer Entfaltung als auch der menschlichen Sozialität in Form der Familie und der damit verbundenen Struktur der menschlichen Reproduktion eigen ist." Da ist vieles fragwürdig und in der Praxis nicht verwirklicht, entscheidend aber ist der zuletzt genannte Schutzanspruch, der natürlich auch dann anzuwenden wäre, wenn es einmal einen geklonten Menschen geben sollte. Man muß also verhindern, daß dieser Fall überhaupt eintritt.
Und damit sind wir bei den Absichten, die allerdings kein prinzipielles Verbot rechtfertigen könnten, wenn man nicht unterstellen würde, daß beim Klonieren ein Mensch stets "als Mittel zu einem Zweck hergestellt wird, der nicht er selbst ist, und daß ihm zu diesem Zweck die genetische Gleichheit mit einem anderen Menschen auferlegt wird." Hinterfragt soll nicht weiter werden, ob nicht viele Menschen wegen eines Zweckes erzeugt werden, der nicht sie selbst sind. Schon der Wunsch, überhaupt Nachfahren haben oder einen Sohn anstatt einer Tochter zu wollen, würde bereits bedenklich sein. Nur die mit der natürlichen Zeugung verbundene Unwissenheit schützt gewissermaßen vor der Verletzung dieses Prinzips, wenn man den Zufall walten läßt. Will ein Frau oder ein Mann, wollen beide ein Kind, dann ist nicht selbstverständlich und meist auch zu bezweifeln, ob dasjenige, das entsteht, reiner Zweck an sich ist. Gelegentlich werden Kinder auf natürlichem Weg gezeugt, die zwar nicht dasselbe Erbgut besitzen, gleichwohl aber vielleicht ein durch Krankheit verstorbenes ersetzen sollen. Abgesehen von kommerziellen Interessen oder der Herstellung eines Klons zur Schaffung eines Organ- oder Gewebespenders, bei denen offensichtlich ein Mensch als Mittel zu einem außer ihnen liegenden Zweck hergestellt wird, sind die anderen aufgeführten Beispiele jedenfalls nicht spezifisch für das Klonieren.
Man könnte, wie etwa bei der Abtreibung, der Beraubung der individuellen Freiheit des einzelnen durch Beschneidung der Möglichkeit, etwa aus seinen Zellen einen Klon herzustellen, auch eine Prüfung der Absichten vorschalten. Ein als Zwilling hergestelltes Kind stünde, so die Wissenschaftler, "unter der Erwartung, den Menschen wiederholen zu müssen, dessen Genom es trägt. Es hätte ein vorgelebtes Leben zu leben und wäre nur akzeptiert wegen der Übereinstimmung seiner genetischen Identität mit einer anderen und nicht um seiner eigenen 'fremden' Identität wegen." Wohl wissend um die mit solchen Begründungen verbundenen Schwierigkeiten, prinzipiell und lückenlos eine Klonierung von Menschen rechtfertigen zu können, tritt dann als Letztbegründung die natürliche Zeugung mit der in ihr enthaltenen Ungewißheit ein: das Kind soll eine "genetisch unerwartete Identität" besitzen.
Natürlich würde das erstens heißen, daß mit dem Verbot des Klonierens auch eine Abtreibung oder eine künstliche Befruchtung verboten werden müßte, und zweitens, daß Untersuchungen des Erbgutes eines Embryos oder bereits schon der Eltern keinerlei Handlungen nach sich ziehen dürften, um nicht gegen die "Selbstzwecklichkeit" und den Tatbestand der "unerwarteten Identität" zu verstoßen. In der Tat sollen denn auch Partner, die beide unfruchtbar sind, oder die Gefahr einer schweren Erbkrankheit nicht in einzelnen Fällen die Klonierung erlauben. Damit ein Kind seine Persönlichkeit frei entfalten kann und seine Würde als Zweck an sich gesichert ist, muß es nach Sicht der Autoren von zwei Menschen erzeugt werden, deren Keimzellen sich zufällig mischen. Man muß, um Klonieren prinzipiell durch ethische Begründungen verbieten zu wollen, die "natürliche Reproduktion" bewahren, die mit der Würde der menschlichen Gattung und des einzelnen verbunden ist. Nur durch Zufall, Unwissenheit und als Naturwesen handelnd kann man also freie Menschen erzeugen, die Selbstzweck sind und, weil "unter gleichen Bedingungen der Natur" stehend, auch das Gleichheitsprinzip beanspruchen können. Diese Begründung ist insgesamt kaum rational rechtfertigbar. Nur weil man etwas noch nicht steuern oder manipulieren kann, ist es nicht allgemein als Garant der Freiheit für ewige Zeiten zu wahren. Zum allgemeinen Prinzip erhoben, entlarvt sich dieses Argument als reine Willkür. Daß Klonieren das in Deutschland geltende Embryonenschutzgesetz verletzt, liegt auf der Hand, sagt aber nichts über dessen universale und unbedingte Gültigkeit aus. Klont man nämlich nicht im Hinblick auf einen voll entwickelten Menschen, sondern nur für Zwecke der Diagnose und Forschung, so treffen selbstverständlich die entwickelten Begründungen nur dann zu, wenn ein Embryo bereits nach der Keimverschmelzung unter dem Schutz der menschlichen Würde steht, wobei allerdings bereits das Entkernen von Eizellen und das Austauschen von Zellkernen wie beim Schaf Dolly verboten werden müßte. Das wird von den Autoren auch gefordert.
Nun betrifft das bereits vorliegende Verbot der Klonierung von Menschen im Embryonenschutzgesetz vom 15.12.1990 die Herstellung von menschlichen Embryonen mit der "gleichen Erbfinformation wie ein anderer Embryo, ein Foetus, ein Mensch oder ein Verstorbener". Gleich im Sinne von identisch ist aber ein Klon, der beispielsweise über einen ausgewechselten Zellkern erzeugt wird, nicht mit seinem "Original". Man geht davon aus, daß sich das Erbgut nur zu 99 % gleicht. Maßgeblich aber, so die Autoren, sei nicht ein mathematischer Gleichheitsbegriff, sondern ein alltagstaugliches Verständnis: Man sehe in der Umgangssprache etwas auch als gleich an, was mathematisch nur "ungefähr gleich" wäre. Es würde wie Haarspalterei erscheinen, darin Probleme zu sehen, aber Molekulargenetiker gehen etwas auch davon aus, daß sich das Erbgut eines Schimpansen von dem eines Menschen auch nur um etwa 1 % unterscheiden. Würde man also die ungefähre Gleichheit bei Klonen gelten lassen, dann sollte man auch konsequenterweise die nächsten Verwandten der Menschen zu den Menschen zählen, was möglicherweise hieße, auch ihnen Menschenrechte zuzugestehen, zumindest aber solche, wie man sie menschlichen Embryonen einräumt.
Klonieren - ein Angriff auf die Würde des Menschen
Die vorangegangenen kritischen Überlegungen sollten deutlich machen, daß ein prinzipielles Verbot der Klonierung mit den vorliegenden Begründungen nur schwer wirklich zu legitimieren ist. Vor allem dient einer vernünftigen Auseinandersetzung, die der Forschungsminister Rüttgers ja auch fordert, der apokalyptische Ton sicher nicht, ausgerechnet und einzig durch das Klonieren unsere gesamte Zivilisation bedroht zu sehen. Wenn es in Form von eineiigen Zwillingen Millionen von Klonen auf der Welt gibt, dann kann die "Existenz von geklonten Menschen - egal in welchem Teil dieser Erde" nicht schlechterdings eine Herausforderung für die "Menschheit als ganzes" und einen "Angriff auf die Würde jedes einzelnen Menschen" darstellen. Ein prinzipielles Verbot würde vielmehr die Rechte einzelner in Frage stellen, die Genidentität in ihren Folgen für den Phänotyp überschätzen und suggerieren, mit natürlich entstandenen genidentischen Zwillingen sei etwas nicht ganz in Ordnung.
Zudem ist das Klonieren von Menschen in Deutschland bereits verboten. Um Deutschland nicht in eine insuläre Situation zu drängen, wäre es selbstverständnlich politisch - und wirtschaftlich - richtig, einen solchen Markt international zu schließen. Man will ja nicht nur selbst ein gutes Gewissen, die anderen sollen es auch nicht tun, um nicht davon zu profitieren und die regionale Regelung unsinnig machen. Schließlich haben sich nach Bekanntwerden des erfolgreichen Klonens von Dolly offenbar viele Menschen bei Wissenschaftlern gemeldet, die Interesse daran hätten.
Es ist richtig, frühzeitig absehbare technologische Entwicklungen nicht zu diskutieren, sondern auch in vernünftige und vertretbare Bahnen zu bringen. Noch ist keineswegs klar, ob man mit der Methode der schottischen Wissenschaftler überhaupt Menschen klonen und sogar ob diese Methode allgemein erfolgreich sein kann. Man sollte nicht warten, bis die Möglichkeit gegeben ist, aber man wird realistischerweise kein weltweites prinzipielles Verbot durchsetzen können. Nicht die Hände in den Schoß zu legen oder panisch zu reagieren, ist wie stets die bessere Lösung, sondern einen überzeugenden und geregelten Umgang für eine Technologie zu finden. Das würde Regeln einschließen, unter welchen Bedingungen die Klonierung von Menschen gestattet sein könnte, ohne diese zu reinen Mitteln für egoistische oder kommerzielle Interessen werden zu lassen. Daß künstlich geschaffene Klone alle Rechte von Menschen haben, keine Versuchsobjekte oder Organspender sein dürfen, sollte von vorne herein unzweideutig sein und war ja auch nicht Gegenstand der Diskussion. Damit aber wäre die Bedrohung der Menschheit wohl schon weitgehend gebannt, wenn denn die Menschenrechte für alle Menschen eingehalten werden.
Die technische Entwicklung wird allerdings immer für neue Möglichkeiten sorgen. Das deutsche Embryonenschutzgesetz verbietet bislang, wie die Autoren der Stellungnahme ausführen, lediglich das Klonieren von genidentischen Menschen. Man könnte aber einen Zellkern theoretisch gentechnisch verändern und erst dann in eine entkernte Zelle einführen, so daß man auch von einer ungefähren Identität nicht mehr sprechen kann. Um das auszuschließen wird vorgeschlagen, das Einbringen eines Zellkerns in eine entkernte Zelle allgemein zu verbieten oder zu untersagen, daß die Entstehung eines Embryos ohne Befruchtung einer Eizelle durch einen Samen bewirkt wird. Darin enthalten ist freilich schon die Erlaubnis der künstlichen Befruchtung. Das Künstliche verschiebt sich durch die Gewöhnung. Vielleicht denken sich die Menschen, wenn denn Klonieren je möglich sein wird, in wenigen Jahren nicht mehr viel dabei, wenn etwa ein Paar dadurch die Chance erhält, ein unter absehbaren Erbschäden mit größerer Wahrscheinlichkeit nicht leidendes Kind zu erhalten.