Statistisches Landesamt Bremen sieht keine Hinweise auf absichtliche Wahlfälschung
In der Hansestadt überlegt man nach der gerichtlichen Entdeckung von Fehlern, die Auszählung in Zukunft auf mehrere Tage auszudehnen
Das Verwaltungsgericht Bremen hat in einer noch nicht rechtskräftigen Entscheidung festgestellt, dass das ausgezählte und bekannt gegebene Ergebnis der Landtagswahl vom 10. Mai falsch ist. Erlangt die Entscheidung Rechtskraft, zieht für die SPD-Abgeordnete Petra Jäschke der AfD-Kandidat Thomas Jürgewitz in die Bürgerschaft ein, weil für dessen Partei in Bremerhaven zu wenige und für andere Parteien zu viele Stimmen gezählt wurden. Die rot-grüne Landesregierung kann sich danach nur noch auf eine Mehrheit von drei (statt vorher fünf) Stimmen stützen. Die AfD verfügt nach dem Einzug von Jürgewitz über zwei Abgeordnete, weil sich drei der im Mai gewählten Kandidaten nach der Spaltung im Sommer Bernd Luckes neuer Partei ALFA anschlossen.
Das kam in Nachzählungen heraus, die die AfD erwirkt hatte, weil ihr in Bremerhaven nur eine zweistellige Zahl an Stimmen zum Überspringen der Fünf-Prozent-Hürde fehlte. In ganz Bremen hatte die Partei 5,5-Prozent erreicht, allerdings gilt die Sperrklausel in den beiden Landesteilen Bremen und Bremerhaven getrennt (weshalb auch die "Bürger in Wut" in der Bürgerschaft vertreten sind, die nur in Bremerhaven auf sechseinhalb Prozent kamen).
Das Verwaltungsgericht spricht in seiner Entscheidung, die der AfD mindestens 110 Stimmen mehr zubilligt, unter anderem von "Unstimmigkeiten bei den Zählvorgängen", "Unstimmigkeiten bei den absoluten Zahlen der abgegebenen Stimmen", "nicht nachvollziehbare Angaben in den Wahlniederschriften", "Divergenzen bei den Unterschriften", nicht auffindbaren Stimmzetteln und Stimmeingaben ohne Grundlage. Eine vollständige Neuauszählung oder eine Neuwahl halten aber weder die Richter noch die Kläger für nötig.
Die Fehler entstanden dem Statistischen Landesamt Bremen zufolge nicht in den Wahllokalen, sondern in einem Auszählzentrum, wo man Schüler zwischen 16 und 18 Jahren als Wahlhelfer einsetzte. Der Blogger Felix von Leitner ("Ich werte das als Zeichen dafür, dass wir an Schulen mehr Ethikunterricht brauchen") und andere Medien sprachen deshalb von der Möglichkeit absichtlicher Manipulation, was man beim Statistischen Landesamt gegenüber Telepolis zurückweist: Darauf gebe es "keine Hinweise" und was die Tageszeitung Die Welt schreibe, sei "dummes Zeug".
Wahrscheinlich sei stattdessen, dass die Fehler durch Unachtsamkeit, Überforderung und Zeitdruck entstanden seien - so könnte zum Beispiel ein Schüler, der die Ergebnisse eingab, anstatt des AfD-Kürzels "Neunhundert" "Einhundert" verstanden haben. Als Software hatte man bei der Auszählung PC Wahl von Berninger eingesetzt. In München, wo es bei der Kommunalwahl im Frühjahr 2014 ebenfalls zu größeren Unregelmäßigkeiten gekommen war, arbeitete man mit IVU.elect (vgl. 80 bis 90 Prozent der Stimmen falsch weitergeleitet und Black Box Wahlsoftware).
In Bremen hatte es bereits bei Wahlen 2007 und 2011 Probleme gegeben. 2007 erklagten die dem vorläufigen amtlichen Endergebnis nach mit 4,99 Prozent Stimmanteil in Bremerhaven gescheiterten "Bürger in Wut" von Jan Timke vor dem Staatsgerichtshof sogar die Wiederholung der Wahl in einem Bezirk.
Als Konsequenz aus den erneuten Unregelmäßigkeiten denkt man in Bremen nun darüber nach, die Auszählung auf mehrere Tage auszudehnen. An der Vorgehensweise, dass ein Wahlhelfer vorliest und einer eingibt, soll aber nichts geändert werden - damit ist dem Vier-Augen-Prinzip nach Ansicht der Landeswahlleitung Genüge getan. Schüler will man weiterhin als Wahlhelfer einsetzen, auch eine Pflicht zur Kombination von erfahrenen und unerfahrenen (beziehungsweise älteren und jüngeren) Wahlhelfern hält man für unnötig.
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