US-Behörden sind knapp mit Informationen

Ärger in den Niederlanden über Sperrung des US-Luftraums für eine KLM-Maschine im Transitflug

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Am letzten Freitag musste ein Flug der niederländischen Fluggesellschaft KLM mit 278 Passagieren an Bord von Amsterdam nach Mexico City auf Verlangen von US-Behörden kurz vor Verlassen Kanadas umkehren, da in letzter Minute das Überfliegen des Luftraums wegen zwei Personen verboten wurde, die ein nicht weiter ausgeführtes Sicherheitsrisiko sein würden. Die Maschine musste nach Amsterdam zurück fliegen. In Amsterdam stiegen die beiden beanstandeten Passagiere aus, die angeblich nicht auf der gemeinsamen No-Fly-Liste von EU und USA standen. Danach konnte der Flug erneut nach Mexico City starten.

Der seltsame Vorfall findet nun ein Nachspiel. So fordern die zwei niederländischen Parlamentarier Peter van Heemst and Co Verdaas von der oppositionellen Arbeiterpartei in einer Anfrage Justizminister Piet Donner zur Beantwortung der Frage auf, ob es denn keine andere Möglichkeit gegeben habe, als den Flug über Kanada abzubrechen. Und sie fragen vor allem, warum es in Holland keine Informationen über diese beiden Männer gebe, die angeblich ein Sicherheitsrisiko sind.

Die Niederlande waren zumindest kein Teil des renitenten Europa, sondern Mitglied der von der USA geführten Kriegskoalition. Allerdings endete der Einsatz der 1.400 Soldaten bereits offiziell am 15. März, ab jetzt werden sie nach und nach wieder in ihre Heimat zurück gebracht. Auch die Ukraine und Polen ziehen demnächst ihre Soldaten ab, Italien hat einen Rückzug in Etappen ab September angekündigt.

Auch die Fluggesellschaft verlangt weitere Informationen. KLM-Sprecher Bart Koster erklärte, dass die Fluggesellschaft in Erwägung ziehe, Schadensersatz in Höhe von einer Million US-Dollar zu fordern. Die beiden beanstandeten Passagiere seien keines Verbrechens verdächtig und konnten nach der Landung ungehindert ihrer Wege gehen. Sie sind ohne weiteren Probleme nach London und von dort aus in ihre Heimat Saudi-Arabien geflogen.

Wim Kok, der Sprecher des Justizministeriums, erklärte, er könne nichts über die Identität der beiden Männer sagen, auch nicht, ob sie verdächtig werden, in Verbindung mit Terroristen zu stehen: "Natürlich wissen wir, wer sie sie sind", versicherte er. "Aber es gab keinen Grund, sie festzunehmen. Es gab auch keine Forderung von US-amerikanischer Seite, sie festzunehmen."

Gleichwohl musste der Flug abgebrochen werden, obwohl die beiden Männer mit der Maschine nur über die USA hinweg nach Mexiko fliegen wollten und die US-Behörden offenbar kein weiteres Interesse an dien hatten. Der Vorfall ist aber nicht nur deswegen erstaunlich, Fragen kommen auch auf, auf welche Daten die US-Behörden zugreifen können. Nach den EU-USA-Vereinbarungen haben die US-Behörden nämlich kein Zugriffsrecht auf die Passagierdaten von Flugzeugen, die nicht in den USA landen oder dort starten (EU-Kommission hat sich mit den USA über den Austausch von Flugpassagierdaten geeinigt). Nach KLM sei es auch nicht erforderlich, dass bei einem Transitflug die Passagiere anhand der No-Fly-Liste überprüft werden.

Wie CNN berichtet hat die Fluggesellschaft jetzt damit begonnen, ihre Passagiere mit der amerikanischen No-Fly-Liste zu vergleichen, um eine Wiederholung zu vermeiden. Nach CNN hätten die US-Behörden die Informationen über die beiden Passagiere von mexikanischen Sicherheitsbehörden erhalten, die nach einem Abkommen zwischen Mexiko und den USA offenbar Einsicht in die Passagierliste hatten. Auch hier wurde jedoch kein konkreter Verdacht mitgeteilt. Das Heimatschutzministerium will nun angeblich eine Notverordnung erlassen, um die Fluglinien zu verpflichten, ihre Passagiere auch bei Transitflügen anhand der No-Fly-Listen zu überprüfen. Findet sich eine Name darauf – es wurden bereits zahlreiche irrtümliche Angaben bekannt -, so darf die Fluggesellschaft diese Person nicht mitfliegen lassen. In der Zwischenzeit werde jedem Flug mit einem Passagier, der sich auf der Liste befindet, der Zugang zum US-Luftraum verwehrt.