US-Luftfahrtbehörde genehmigt Tests zur Öffnung des zivilen Luftraums für Drohnen

Die FAA hat sechs Teams und Teststandorte ausgewählt, um Sicherheit und Integration zu prüfen und voranzubringen

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Die USA startet mit der Einführung von Drohnen im zivilen Luftraum durch. Die Bundesluftfahrtbehörde hat sechs Teams von "öffentlichen Institutionen" mit unterschiedlichen Drohnen in den Bundesstaaten Alaska, Nevada, New York, North Dakota, Texas und Virginia ausgewählt, um möglichst viele regionale, technische, klimatische und infrastrukturelle Besonderheiten zusammen mit Sicherheitsaspekten und der Dichte der Luftraumnutzung zu berücksichtigen. Bis Februar 2017 gilt die Genehmigung für die Teststandorte.

Der Druck, Drohnen für den zivilen Luftraum zuzulassen, ist in den USA, wo die Kriege die Drohnenindustrie hat gedeihen lassen, groß. Die USA stehen bei der Drohnenherstellung mit Israel weltweit an der Spitze, es wartet ein riesiger Markt, wenn die zivile Nutzung zuerst in den USA und dann in weiteren Ländern massiv ausgeweitet werden kann. Ein schneller Start kann den heimischen Drohnenproduzenten weltweit weitere Vorteile verschaffen.

Im Februar des letzten Jahres trat deswegen der Modernization and Reform Act of 2012 in Kraft, um baldmöglichst die sichere Einführung von Drohnen in den zivilen Luftraum zu gewährleisten (US-Drohnenbranche veröffentlicht Verhaltenskodex). Die FAA hat dazu eine eigene Behörde, das Unmanned Aircraft Systems Integration Office, eingerichtet. 24 Bundesstaaten hatten sich beworben, weil sie Einnahmen und neue Arbeitsplätze erhoffen. Drohnenfirmen wurden Steuervorteile und Forschungsgelder versprochen, wenn sie sich ansiedeln.

Während das Team der University of Alaska Drohnen in sieben klimatischen Zonen von der Arktis bis Hawaii im äußeren Tropengebiet testen und an Sicherheitsstandards arbeiten wird, soll in Nevada neben der Sicherheit vor allem die Integration in das Luftverkehrskontrollsystem NextGen erprobt werden. Heikel könnte es in New York werden, wo Drohnen in der Nähe des internationalen Flughafens Griffiss die Möglichkeiten erkunden sollen, andere Flugzeuge zu erkennen und ihnen auszuweichen (Kollisionsschutz). In North Dakota wird das Wirtschaftsministerium den Einsatz von Drohnen im kontinentalen Klima testen, dabei soll es auch um den Einsatz in der Landwirtschaft gehen.

Die FAA versichert, dass bei den Tests auf den Schutz der Privatsphäre und der Bürgerrechte geachtet werde. Die Betreiber der Teststandorte müssen den gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz gehorchen, öffentlich zugängliche Datenschutzregeln und einen Plan über Datennutzung und -sammlung haben. Zudem sollen jährlich die Datenschutzmaßnahmen überprüft und der Öffentlichkeit zum Kommentieren vorgelegt werden. Die FAA geht davon aus, dass die vorhandenen Datenschutzregeln für den Betrieb von Drohnen ausreichend sind. Die Behörde sei auch nicht befugt, neue Datenschutzregeln einzuführen. 43 Bundesstaaten hätten bereits Datenschutzregeln für den Betrieb von Drohnen eingeführt.