Volle Mehrwertsteuer: Jetzt steigt der Gaspreis wieder

Gaspreis

Steigerungen von elf Prozent erwartet. Steuervorteil läuft aus. Was das nun für die Verbraucher bedeutet.

Ab April 2024 müssen sich Verbraucher auf steigende Gaspreise einstellen. Der Grund: Die befristete Senkung der Mehrwertsteuer auf Erdgaslieferungen und Fernwärme läuft Ende März aus. Experten gingen von einer Erhöhung der Gaspreise um elf Prozent aus, berichtet das Handelsblatt.

Die befristete Mehrwertsteuersenkung

Die Bundesregierung hatte eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Erdgaslieferungen und Fernwärme beschlossen, um die hohen Energiepreise infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine abzufedern. Seit Oktober 2022 galt ein Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent. Finanzminister Christian Lindner (FDP) begründete die Steuersenkung mit den stetig steigenden Gaspreisen. Die Maßnahme war von Anfang an bis zum 31. März 2024 befristet.

Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft, betonte, dass die vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas und Wärme in der Energiekrise ein wichtiges Instrument zur Entlastung der Verbraucher war. Ein durchschnittlicher Haushalt in einem Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden Gas konnte dadurch rund 550 Euro einsparen.

Folgen für Verbraucher

Das Auslaufen des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes wird sich im Endpreis widerspiegeln, erklärte ein Sprecher des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU). Die Mehrwertsteuer erhöht den staatlichen Anteil des Gaspreises.

Allerdings könnten andere Faktoren, wie sinkende Einkaufspreise, preisdämpfend wirken. Wie stark die Versorger den höheren Steuersatz kompensieren können, hänge von der Beschaffungsstrategie des jeweiligen Unternehmens ab, so das Handelsblatt.

Die Vergleichsportale Verivox und Check24 gehen davon aus, dass eine Familie mit einem Gasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden durchschnittlich Mehrkosten von rund 220 bzw. 173 Euro pro Jahr zu erwarten hat. Ein Single mit einem Verbrauch von 5.000 Kilowattstunden muss mit etwa 52 Euro mehr rechnen.

Ratschläge für Verbraucher

Die Ratgeberseite Finanztip empfiehlt Verbrauchern, am 31. März oder 1. April den Gaszähler abzulesen und den Zählerstand dem Gasversorger zu melden. So kann sichergestellt werden, dass die korrekte Menge zum alten, steuerbegünstigten Preis berechnet wird.

Florian Munder, Energieexperte beim Verbraucherzentrale Bundesverband, rät Verbrauchern, die Preise zu vergleichen und einen Wechsel zu einem günstigeren Anbieter in Betracht zu ziehen. Dabei ist es wichtig, die Seriosität des Anbieters zu überprüfen.

Entspannung auf den Energiemärkten

Trotz der bevorstehenden Preissteigerung hat sich die Lage auf den Energiemärkten insgesamt deutlich entspannt, wie eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums mitteilte. Die Energiekosten sind sowohl für Strom als auch für Gas wieder auf ein deutlich geringeres Niveau zurückgefallen. Jedoch liegen die Großhandelspreise für Erdgas und für Strom zum Teil noch über dem langjährigen Niveau.

Ein Sprecher des VKU bestätigte, dass die Einkaufspreise für Gas zuletzt deutlich gesunken sind. Dies könnte auch den Kunden zugutekommen. Dennoch müssen sich Unternehmen und private Verbraucher weiterhin auf schwankende Preise einstellen.

Verbraucher fühlen sich unvorbereitet

Nach einer Umfrage vom Ende vergangenen Jahres fühlt sich mehr als die Hälfte der Verbraucher in Deutschland nicht ausreichend auf steigende Strom- und Gaspreise vorbereitet. Als Reaktion darauf planen 61 Prozent der Verbraucher, ihren Energieverbrauch zu senken, und 35 Prozent wollen in anderen Bereichen sparen, so das Meinungsbild, das von der Unternehmensberatung Simon Kucher erstellt wurde.

40 Prozent der Energiekunden vergleichen demnach Anbieter, und 31 Prozent planen, in den nächsten zwölf Monaten ihren Stromanbieter zu wechseln.