Weltrecht in Koblenz

Seite 4: Gerichtsmediziner zeigt sich erschüttert über Bilder aus Syrien

Das Gericht hatte den Leiter des Rechtsmedizinischen Instituts der Uni Köln, Markus Rothschild geladen, der im Auftrag des Generalbundesanwalts die Bilder forensisch begutachtet und auf Folterspuren und anderweitige Einwirkungen von Gewalt untersucht hatte. Dies ist das erste Mal, dass die Caesar-Files in einem Gerichtsverfahren als Beweismittel für systematische Folter dienten.

Übereinstimmend berichteten die Zeugen von Foltermethoden, die systematisch an ihnen angewendet worden waren, um Informationen über ihre Freunde, Netzwerke und Gesinnungsgenossen zu erzwingen.

Medizinische Versorgung der Verletzungen gab es nicht, im Gegenteil. In den Militärkrankenhäusern, in die manche verlegt wurden, sei die Folter weitergegangen. Feraz Fayyad sei immer wieder gefragt worden, ob er für einen ausländischen Geheimdienst arbeite und für wen das Filmmaterial sei.

Es waren Berichte, die sowohl die Verfahrensbeteiligten als auch die Zuhörer aufwühlten, so schrecklich war das, was die Opferzeugen erlebt hatten. Sie leiden noch heute an vielfältigen Folgen. Alpträume, schmerzende Narben, Panikattacken, psychischen Problemen, Depressionen.

Dazu seien die Haftbedingungen schon unmenschlich gewesen, berichteten die Zeugen. Die Gefangenen wurden in völlig überfüllte Zellen verfrachtet, in denen man nicht mal zum Schlafen liegen konnte. Toilettengang einmal höchstens zweimal am Tag, kein Wasser zum Waschen, völlig unzureichende und schlechte Verpflegung, keine medizinische Hilfe. Die ganze Zeit über suchten die Familien nach ihren Angehörigen.

Zur mündlichen Begründung des Urteils über Eyad A. sagte Richterin Kerber, zugunsten des Angeklagten Eyad A. spreche die Tatsache, dass er selbst durch seine Aussage beim BAMF – gemeint war eine routinemäßige Befragung zu den Fluchtgründen – und später seine Aussage beim BKA seine Tatbeteiligung eingeräumt habe und auch noch durch seine Aussagen die Ermittlung gegen Anwar R. unterstützt habe. Auch habe er sich schon relativ früh von dem Geheimdienst abgewandt, nämlich Anfang des Jahres 2012.

Zu seinen Lasten sei zu werten, dass er dem Geheimdienst lange angehört habe. Zwar habe er den Schießbefehl nicht ausgeführt, aber er habe keinerlei Anzeichen erkennen lassen, dass er schon früher dazu Überlegungen angestellt hätte. Er hätte sich ja auch krankmelden können oder nicht zu dem Überfall auf die Demonstranten mitfahren müssen.

Er habe gewusst, was mit den Gefangenen im Al-Kathib-Gefängnis geschehe. Denn er habe beschrieben, dass man die Schreie der Gefangenen bis in die Cafeteria im Geheimdienstgebäude habe hören können.

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