Zweifelhaftes Urteil im Al-Qaida-Prozess in Madrid
Statt mit mehr als 74.337 Jahren Strafe ging der erste Großprozess gegen Al-Qaida mit einer Höchststrafe von 27 Jahren zu Ende. Eine direkte Tatbeteiligung an den Anschlägen vom 11. 9. 2001 konnte den Beschuldigten in Madrid nicht nachgewiesen werden
Der Prozess in Madrid, in dem Al-Qaida vor dem Nationalen Gerichtshof, einem Madrider Sondergericht, abgeurteilt werden sollte, hat sich im Sinne der Anklage als wenig erfolgreich erwiesen (Al-Qaida-Prozess in Madrid). Darüber kann nicht hinwegtäuschen, dass im Fall von Eddin Barakat Yarkas, Abu Dahdah, tatsächlich ein hohes Strafmaß verhängt wurde. Die übrigen Strafen belaufen sich auf Haftstrafen zwischen elf und sechs Jahren. Barakat soll für 27 Jahre hinter Gitter, weil er führendes Mitglied einer Terrororganisation sein soll. Dafür bekam er 12 Jahre Haft aufgebrummt. Und weil er an einer Konspiration zum Mord mitgearbeitet habe, bekam er weitere 15 Jahre.
Die Sonderrichter in ihrem Urteil, er habe die „unheilvollen Pläne und ihre direkt bevorstehende Ausführung“ gekannt. Er soll sie „als eigene übernommen haben, wurde punktgenau über die Vorbereitungen informiert, die den Attacken auf den Nord- und Südturm des World Trade Center in New York und dem Pentagon vorausgingen, bei denen mit Personen vollbesetzte Flugzeuge wie Raketen eingesetzt wurden“.
Bewiesen wurde nur, dass Barakat islamistische Kämpfer in Spanien für den Einsatz in Bosnien rekrutiert und mit Geld unterstützt hat. Ob er dies auch im Fall von Indonesien und Afghanistan getan hat, da wird die Beweislage schon dünner. Wäre vor einigen Jahren im Fall von Bosnien niemand auf die Idee gekommen, darin einen Straftatbestand zu sehen, sollen diese Lager unter Kontrolle von Al-Qaida gestanden haben, um das Urteil zu bekräftigen. Allerdings gibt es auch Hinweise, dass hier auch diverse westliche Geheimdienste ihre Finger im Spiel hatten (Die Balkan-Connection des 9/11).
Noch schwieriger wird es, Barakats Kontakte zu Al-Qaida zu beweisen. Dafür werden auch Kontakte zu „Said, Ramtzi y Mohamed El Emir Atta“ angeführt. Warum das Gericht die Namen von Said Bahaji, Ramzi Binalshibh und Mohammed Atta so verzerrt wiedergibt, bleibt das Geheimnis der Sonderrichter. Sehr viel deutlicher ist die Passage, in dem 445seitigen Urteil, in dem die Richter von „gewichtigen Indizien“ sprechen. Die seien, gemäß der spanischen Rechtsprechung, „solide Beweise“. Und dabei bezieht man sich auf deutsche Ermittlungen, die letztlich zum Freispruch von Abdelghani Mzoudi geführt haben. Der soll ja ebenfalls in die Anschlagspläne eingeweiht gewesen sein.
Barakat hat, so die Anklage, auch ein Treffen zwischen Atta und Binalshibh in Spanien organisiert (Neues von Binalshibh). Doch Atta kann nicht mehr befragt werden und man hat es, anders als im Hamburger Verfahren, in Madrid mit Binalshibh erst gar nicht versucht, obwohl er doch sogar in Abwesenheit angeklagt war (Doch keine Hamburger Terrorzelle!). Er wurde angeblich im September 2002 vom CIA verhaftet und wird nun an einem unbekannten Ort gefangen gehalten. „Am 16 Juli 2001 trafen sich die Terroristen Mohammed Atta und die in Abwesenheit angeklagten Ramzi Binalshibh und Mohamed Belfatmi in Tarragona, um möglicherweise die Anschläge gegen die USA beschließen", hatte die Staatsanwaltschaft nebulös behauptet.
Doch im Urteil wird die Vorbereitung des Treffens nun Driss Chebli zugewiesen, der allerdings statt mit 74.337 nur mit sechs Jahren Knast davon kommt. Im Fall des dritten Hauptangeklagten sah es noch schlechter aus. Ghasoub Al Abrash Ghalyoun soll ein Urlaubsvideo aus den USA an Al-Qaida weiter gegeben hat. Die laienhaften, verwackelten und unscharfen Aufnahmen sollen, wie die Anklage behauptete, zur Anschlagsplanung verwendet worden sein. Beweise dafür, dass der Video überhaupt zu Al-Qaida gelangte, gab es nicht, räumte Rafael Gómez von der Polizei im Prozess ein. Al Abrash wurde frei gesprochen, saß aber jahrelang in Untersuchungshaft, weil der Ermittlungsrichter Baltasar Garzón nicht bei der Polizei nachfragen ließ, ob es Beweise für seine Behauptungen gibt.
Freigesprochen wurden weitere fünf Personen, weil es nicht einmal die angesprochenen „Indizien“ für eine Verurteilung gab. Dass der Starreporter des arabischen TV-Senders al-Dschasira nicht darunter sein würde, zeichnete sich vor einer Woche ab. Taisir Aluni, der wegen einer Krankheit Haftverschonung erhalten hatte, war erneut verhaftet worden. Er bekam statt der geforderten neun nun sieben Jahre Haft, weil er Al-Qaida unterstützt haben soll.
Dass Aluni Kontakt zu Al-Qaida hatte, trifft zu. Die musste er aufbauen, um das Interview mit Osama Bin Laden zu machen. Sein Anwalt hatte gegenüber Telepolis die Anklage deshalb als pure Fiktion bezeichnet. „Seine journalistische Arbeit wird mit einer angeblich terroristischen Tätigkeit vermischt“, erklärte José Luis Galán. Sogar die Organisation Reporter ohne Grenzen zeigt sich überrascht über das Urteil. Dass die Staatsanwaltschaft immer wieder mit dem Interview argumentiert habe, zeige, dass der Fall nicht losgelöst von der Frage der Meinungsfreiheit sei. „Wenn es sich nur um Terrorismus handelt, hätte der Staatsanwalt niemals das Interview als Anklageelement benutzen dürfen“, schreibt schreibt die Organisation.
Insgesamt fällt einiges bei dem Prozess auf: Die Kürze des Verfahrens. Praktisch wurde nur von Ende April bis Anfang Juli gegen die insgesamt 24 Angeklagten verhandelt. Die völlig aufgeblasene Anklage wurde von gut 62.000 Haftjahren für die Hauptbeschuldigten sogar noch auf mehr als 74.000 erhöht, obwohl da schon klar war, dass sie in vielen Punkten längst zusammen gebrochen war. Insgesamt blieb das Gericht bei allen Beschuldigten unter der Strafforderung weit zurück, sechs der Angeschuldigten mussten sogar frei gesprochen werden. Es stellt sich die Frage, ob es ohne die neuerlichen Anschläge in London nicht mehr Freisprüche gegeben hätte. Man darf gespannt sein, ob die Urteile in der nächsten Instanz Bestand haben werden. Einige der Verteidiger haben schon Rechtsmittel angekündigt. Schließlich hatte der Anwalt Alunis auch auf die Tatsache hingewiesen, dass man in den USA, wo das eigentliche Verfahren noch aussteht, keine Verbindungen zwischen den Beschuldigten in Madrid und den Anschlägen sieht, und auch deren Auslieferung wurde nicht beantragt.
Bei der Aufklärung der Anschläge in Madrid bleibt vieles im Dunklen
Die Anschläge auf Nahverkehrszüge in Madrid vom 11. März 2004, bei denen 191 Menschen getötet wurden, wurden hier nicht verhandelt. Dennoch werden die Urteile als Präjudiz gelten dürften. Im Zusammenhang mit der merkwürdigen Aufklärung über diese Anschläge und der Beteiligung von Sicherheitskräften treten immer weitere Besonderheiten zu Tage ("Das Absurdeste des Absurden"). So berichtete die Tageszeitung El Mundo gestern, dass sich einer der Hauptbeschuldigten frei in Marokko bewegt. Die marokkanischen Behörden hatten gegenüber dem Ermittlungsrichter behauptet, Mohamed Haddad sei flüchtig. Die Zeitung konnte ihn aber in seiner Stammkneipe in Tetuan auftreiben, wo er täglich Domino spiele. Es wäre nicht verwunderlich, wenn es sich bei ihm um die Quelle der marokkanischen Sicherheitskräfte handelt, über die das Land Spanien im Vorfeld vor den Anschlägen gewarnt hat. El Mundo hatte erst kürzlich aus den Akten der Ermittlungsrichters erfahren, dass sich der Sprengstofflieferant und Polizeispitzel José Emilio Suárez Trashorra auf Anweisung der Polizei den Islamisten genähert hatte. Vor dem Untersuchungsausschuss hatten die Beamten stets behauptet, von dem Deal nichts gewusst zu haben. Im übrigen habe dessen Frau den Verkauf des Sprengstoffs geleitet, zitiert die Zeitung aus einem Bericht der Guardia Civil. Dass diese von Anfang an über alles Bescheid wusste und das sogar in einem Telefonat mit ihrem Führungsbeamten verdeutlichte, war relativ schnell bekannt geworden. Konsequenzen hatte das weder für sie oder ihren Bruder, der auch zur Sprengstofflieferantenspitzelfamilie gehört. Allerdings wurde inzwischen das Verfahren gegen den Chef von El Mundo vor dem Nationalen Gerichtshof eingestellt. Es scheint, dem Gerichtshof ist klar geworden, dass es keine gute Idee ist, sich mit einer der großen Tageszeitungen wegen deren Enthüllungen anzulegen. Schließlich berichtet diese nur, was ohnehin in den Akten des Ermittlungsrichters steht. Sie hatte sich geweigert, der Forderung nach Rückgabe der Akten nachzukommen, womit der Gerichtshof die Echtheit der Informationen bestätigt hatte (Nationaler Gerichtshof geht gegen große spanische Zeitung vor).