Braunkohle-Sicherheitsbereitschaft: In zehn Tagen betriebsbereit

Kraftwerk Buschhaus – Zweifel an schneller Einsatzbereitschaft. Bild: Axel Hindemith, CC BY 3.0

Die Kraftwerke der Braunkohle-Sicherheitsbereitschaft sollen bis zu ihrer endgültigen Stilllegung noch als letzte Absicherung der Stromversorgung dienen. Für einen schnellen Ausgleich von Netzschwankungen eignen sie sich nicht

Nach dem Telepolis-Bericht "Was uns die Braunkohle-Sicherheitsbereitschaft kostet" hatten Leserinnen und Leser im Forum darüber diskutiert, auf welche Weise die Sicherheitsbereitschaft eigentlich zur Sicherheit der Energieversorgung beitragen kann.

Dabei ist deutlich geworden, dass es zu diesem Thema sehr unterschiedliche Ansichten und auch noch einen größeren Informationsbedarf gibt. Deshalb erscheint es angebracht, dieses Thema hier noch einmal aufzugreifen und einige Informationen zu ergänzen.

Die Sicherheitsbereitschaft für Braunkohle-Kraftwerke ist im Jahr 2015 aufgelegt worden. In den Jahren 2016 bis 2023 sollten die Kraftwerksbetreiber Vattenfall (später Leag), Mibrag und RWE Power schrittweise acht Braunkohle-Kraftwerksblöcke mit einer gesamten Stromleistung von 2,7 Gigawatt zunächst vorläufig aus dem Markt nehmen.

Für jeweils vier Jahre sollten die einzelnen Blöcke noch als letzte Absicherung der Stromversorgung bereitgehalten und danach endgültig stillgelegt werden. Die Kraftwerksbetreiber erhalten dafür Vergütungen, die wahrscheinlich über den ursprünglich genannten 1,61 Milliarden Euro liegen und von den Stromkunden bezahlt werden müssen.

Der hauptsächliche Zweck der Sicherheitsbereitschaft war eigentlich, den nationalen Kohlendioxid-Ausstoß zu senken und so noch das Klimaziel der Bundesregierung für das Jahr 2020 zu erreichen. Ob das erreicht worden ist, wurde allerdings bisher noch nicht konsequent untersucht.

Die Bezeichnung "Sicherheitsbereitschaft" weist auch auf einen größeren Nebeneffekt dieser Maßnahme hin: Die vorläufig stillgelegten Kraftwerksblöcke sollen bis zu ihrer endgültigen Stilllegung noch als letzte Absicherung der Stromversorgung dienen. Dafür müssen die Betreiber sicherstellen, dass die Blöcke innerhalb von zehn Tagen wieder betriebsbereit sein und nach einem weiteren Tag ihre volle Stromleistung ans Netz bringen können.

Für einen schnellen Ausgleich von Schwankungen im Stromversorgungs-System eignen sich die Kraftwerke der Sicherheitsbereitschaft deshalb nicht. Diese Aufgabe können schnell reagierende Anlagen übernehmen – wie Wasser- und Gaskraftwerke, Batteriespeicher und regelbare Industrieanlagen.