Die Illusion des Recyclings: Warum der Gelbe Sack nicht hält, was er verspricht

(Bild: Serdar Ablak, Pixabay)

Deutschland fühlt sich als Weltmeister der Mülltrennung. Mit dem Trennen ist es nicht getan, die Wertstoffe müssen auch recycelt werden. Warum es enormen Nachholbedarf gibt.

Das Bild des Wertstofftaxis soll die Bedeutung des Gelben Sacks/der Gelben Tonne hervorheben und dem Verbraucher suggerieren, dass er die Umwelt schont, weil er dafür sorgt, dass die getrennten Wertstoffe wiederverwertet werden. Dies ist jedoch ein großer Irrtum.

Wiederverwendet werden in erster Linie bepfandete PET-Flaschen, die allerdings getrennt vom Gelben Sack über Pfandautomaten im Handel gesammelt werden. Nicht bepfandete PET-Behälter werden häufig aus dem Recyclingkreislauf abgezweigt und zu Textilien verarbeitet, die dann mit dem Hinweis vermarktet werden, dass sie in ihrem früheren Leben PET-Flaschen waren.

Dies erscheint nur auf den ersten Blick umweltfreundlich, da aus den Textilien keine Flaschen mehr hergestellt werden können und der Stoffkreislauf damit geschlossen ist. Um möglichst sortenreines Ausgangsmaterial zu erhalten, wird auch gerne auf sogenannten Pre-Consumer-Waste zurückgegriffen, also auf Material, das bisher nicht durch die Hände von Konsumenten gegangen ist.

Ein Recycling des Inhalts der Gelben Säcke ist oft zu teuer

In verschiedenen Sammelgebieten werden die Gelben Säcke als normale Abfallbehälter verwendet. Damit sind sie für das Recycling nicht mehr nutzbar und landen bestenfalls in der thermischen Verwertung, also in einer Müllverbrennungsanlage. Viele dieser Anlagen in Deutschland und im benachbarten Ausland gehören heute der EEW Energy from Waste, einer Beteiligung der Beijing Enterprises Holdings Limited. An 17 Standorten verwertet das Unternehmen jährlich rund fünf Millionen Tonnen Abfall energetisch.

Nicht brennbare Metalle werden abgetrennt und recycelt. Bis 2030 will das Unternehmen klimaneutral und bis 2040 klimapositiv wirtschaften.

Ziel der Mülltrennung und des Gelben Sacks ist jedoch nicht die thermische Verwertung, sondern die stoffliche Verwertung. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz verpflichtet Verbraucher zur Mülltrennung. Wer seinen Hausmüll nicht ordnungsgemäß nach Papier, Kunststoff, Grünabfall und Restmüll trennt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro rechnen.

Mit dem Verpackungsgesetz wurden neben den Verbrauchern nun auch die Hersteller und Importeure in die Pflicht genommen, die ihre Verpackungen registrieren lassen müssen.

Von einer Kreislaufwirtschaft für Verpackungskunststoffe ist Deutschland noch weit entfernt. Im deutschen Einzelhandel setzt bislang nur die Schwarz-Gruppe mit ihrer Tochter Mitteldeutsche Erfrischungsgetränke auf 100 Prozent PET-Flaschenrecycling.

Wohin mit dem Plastikmüll, den niemand recycelt?

Bis 2018 wurde 25 Jahre lang der meiste Plastikmüll nach China exportiert. Doch dann verhängte China ein Importverbot und der Plastikmüll suchte sich neue Wege.

Der Plastikmüll ging dann oft nach Südostasien, wo er in Vietnam, Malaysia oder Indonesien, wo weniger strenge Gesundheits- und Umweltauflagen gelten, teilweise zu Granulat verarbeitet werden sollte, oft aber auf illegalen Müllkippen entsorgt wurde und im Pazifik landete.

Versuche, den Plastikmüll in Thailand zu entsorgen, scheiterten an der dortigen Regierung. Versuche, solche unerwünschten Mülllieferungen an den Absender zurückzuschicken, scheiterten vorwiegend an den Zuständigkeiten in Deutschland, wo die jeweiligen Bundesländer die Ansprechpartner wären und nicht die Bundesregierung. Dies ist eine nahezu unüberwindbare Hürde, die Deutschland vor der Rücknahme von Kunststoffabfällen schützt.

Da auch der Transport des Mülls Geld kostet, sind osteuropäische Länder wie Bulgarien, Polen oder Rumänien wieder in den Fokus gerückt, und dort türmt sich nun der nicht recycelbare Plastikmüll.

Hauptziel des "Plastikmülltourismus" scheint in den vergangenen vier Jahren jedoch die Türkei geworden zu sein, wo häufig Flüchtlinge aus Syrien und Afghanistan, die in der Türkei an der Weiterreise nach Europa gehindert werden, ein Auskommen beim Durchwühlen der Müllberge suchen. Ein beträchtlicher Teil dieser Müllberge stammt aus Deutschland, dem ursprünglichen Ziel ihrer Träume.

Die Basler Konvention verbietet eigentlich den Export von Kunststoffabfällen, wenn diese im Empfängerland nicht ordnungsgemäß verwertet werden können. Legal ist der Export nur, wenn es sich um Wertstoffe handelt und eine umweltgerechte Weiterverarbeitung oder Entsorgung im Empfängerland gewährleistet ist. In der Praxis überwiegt der Wunsch, den Abfall loszuwerden, die Vertragstreue der Verantwortlichen.

Im kommenden Jahr könnte die Verwertungsquote leicht ansteigen, wenn das Pfand auf Einwegverpackungen ausgeweitet wird. Ab 2024 sind Verpackungen von Milch, Milchmischgetränken und allen trinkbaren Milchprodukten betroffen, die in Kunststoffflaschen mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3,0 Liter angeboten werden.

Die Quote wird sich allerdings nur dann erhöhen, wenn die Hersteller nicht verstärkt auf sogenannte Tetra Paks ausweichen, die weiterhin von der Pfandpflicht ausgenommen sind. Da sie aus sogenannten Verbundstoffen bestehen, die bisher nicht trennbar erscheinen, können sie nur thermisch verwertet werden und entziehen sich damit der Kreislaufwirtschaft.

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