Freie Einwanderung - ein Menschenrecht?

Seite 2: Teil 2: Die moralische Argumentation für freie Einwanderung

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Gegen Besitzstandsdenken der eingesessenen Verlierer der Einwanderung wird manchmal utilitaristisch argumentiert: Wenn der Wohlstand des Empfängerlandes vielen Neueinwanderern aus armen Ländern große individuelle Gewinne beschert, ist der Wohlstand besser verteilt, nämlich auf mehr Personen.

Da darf dann der eingesessene Verlierer nicht so kleinlich sein und nur seinen vergleichsweise kleinen Verlust betrachten. Häufiger noch werden grundsätzliche Gerechtigkeitsargumente herangezogen: Es sei ungerecht, Einwanderern jene Chancen und Vorteile zu verweigern, die man selbst genieße und für sich wünschen würde, wäre man in der gleichen Lage.

Syrische Flüchtlinge in Budapest, Septmeber 2015. Bild: Mstyslav Chernov/CC BY-SA 4.0

Niemand in Deutschland oder Großbritannien habe per Geburt das Vorrecht, besser zu leben als ein neu ins Land kommender Bulgare oder Nigerianer. Entweder wird der Verweis auf die Gerechtigkeit meritokratisch bis sozialdarwinistisch unterlegt, also damit, dass ein fauler (oder kranker?) Eingesessener keineswegs mehr Rechte haben dürfe (eher weniger, so schimmert häufig durch) als ein hoch leistungswilliger Neueinwanderer.

Oder die "Gerechtigkeit" der freien Einwanderung wird mit einem quasi-naturrechtlichen Gleichheitsgrundsatz begründet: Da alle Menschen auf der Welt als Menschen gleich(berechtigt) seien und der Menschenwürdegrundsatz für sie gelte, stehe Eingesessenen kein höheres Anrecht auf deutschen Wohlstand und deutsche Sozialhilfe und zu als irgendjemandem sonst auf der Welt.

Neben den auf Nutzenmaximierung und Gerechtigkeit verweisenden Argumenten gibt es außerdem noch die Annahme eines Menschenrechts auf Freizügigkeit: Es sei ein Grundrecht jedes Menschen, sich frei zu bewegen und seine Arbeitskraft anzubieten, wo er wolle. Dieses Grundrecht auf freie Bewegung dürfe nicht eingeschränkt werden, da es nicht in die Rechte anderer eingreife.

All diese Argumentationen negieren implizit Rechte auf kollektives Eigentum ohne Eigentumstitel. Diese Negation ist sachlich und logisch falsch, wie gleich zu zeigen ist.