PARTEI fordert Obergrenze für Abgeordnete

Seite 2: Teure Lösung nach zwei Rügen durch das Bundesverfassungsgericht

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Mit der aktuell geltenden Ausgleichsmandatsregelung reißt der Bundestag seinen Worten nach "das Fenster auf und dreht […] die Heizung hoch." Diese recht teure Regelung hatte das Parlament beschlossen, nachdem es das Bundesverfassungsgericht 2012 zum zweiten Mal innerhalb von vier Jahren dazu aufforderte, ein Wahlrecht vorzulegen, das den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit und das Recht der politischen Parteien auf Chancengleichheit nicht unangemessen verletzt.

Dem Vorschlag des klageorganisierenden Vereins Mehr Demokratie, der eine Umsetzung empfohlen hatte, die den Bürgern durch Mehrmandatswahlkreise mehr Wahlmöglichkeiten geboten und die Bedeutung der häufig in Hinterzimmern konstruierten Listen verringert hätte, wollten die Parteien nicht folgen.

Bereits im Juli 2008 hatten die Karlsruher Richter festgestellt, dass das damalige System aus Landeslisten und Überhangmandaten nicht den Vorgaben der Verfassung entspricht und eine Änderung bis spätestens 30. Juni 2011 gefordert.

Dagegen verstießen die damals regierenden Parteien CDU, CSU und FDP gleich in zweierlei Hinsicht: Zum einen ließen sie sich für ihre Änderung trotz der sehr großzügigen Fristsetzung deutlich mehr Zeit - und zum anderen verabschiedeten sie ein von Kritikern teilweise als "Verschlimmbesserung" und vom Verfassungsgerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle als "ernüchternd" kritisiertes Gesetz, das weder ein negatives Stimmgewicht noch verzerrende Effekte durch Überhangsmandate ausschloss (vgl. Bundesverfassungsgericht verwirft Wahlrechtsänderung von Union und FDP).

Schon alleine wegen dieser Vorgeschichte des aktuellen Wahlrechts ist es ausgesprochen unwahrscheinlich, dass sich im Bundestag eine Mehrheit für die Forderung der PARTEI und des Bundes der Steuerzahler findet.

Weitere Steuergeldverschwendungsfälle

Letzterer kritisiert in seinem aktuellen Schwarzbuch 2017/2018 nicht nur den "XXL-Bundestag", sondern weitere 118 Fälle, in denen seiner Einschätzung nach grob verschwenderisch mit Steuergeld umgegangen wird - darunter einen 47 Millionen Euro teuren Pfusch am Bundestagsbau, eine auch elf Jahre nach ihrer Einführung noch weitgehend nutzlose (aber 2,2 Milliarden Euro teure) elektronische Gesundheitskarte, 8.000 bis 10.500 Euro teure (und sehr wartungsintensive) Mülleimer mit Solarpresse, einen sieben Millionen Euro teuren (aber wegen fehlender Toiletten nicht nutzbaren) Hochsicherheitsgerichtssaal und einen 500.000 Euro teuren Umsiedlungsversuch von Ostseefledermäusen.