Sicherheit und Kriminalität im Spreebogen

Seite 8: Aufgebot der Berliner Landespolizei

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Durch den Platz der Republik ist das Zentrum des Parlaments- und Regierungsviertels sehr weitläufig. Es gibt kaum Durchgangsverkehr, weil die Autos vom Hauptbahnhof unterirdisch durch den 2,4 km langen Tiergartentunnel (TTS) zum Potsdamer Platz quasi geräuschlos durchgeleitet werden. Dennoch sind die Straßen im Regierungsviertel großzügig ausgebaut, zahlreiche Parkplätze vorhanden. Dies erleichtert nicht nur der Motorradeskorte bei einem Staatsbesuch die Arbeit; im Ernstfall können die zahlreichen Fahrzeuge der Hilfs- und Rettungskräfte schnell herangeführt und aufgestellt werden. Auch größere Menschenmassen ließen sich relativ leicht evakuieren. Aber die politisch gewollte Offenheit des Geländes birgt auch Gefahren. Potentielle Attentäter haben ein freies Schussfeld und könnten mit Distanzwaffen aus der Entfernung Zielobjekte angreifen. Andererseits bietet die Umgebung ihnen kaum Deckungsmöglichkeiten. Immerhin können sich die Täter durch die Parkanlagen des Tiergartens verdeckt annähern bzw. entkommen.

Daher sind am Platz der Republik gleich fünf verschiedene Polizeidienste um die Wahrung der Sicherheit bemüht: Die Beamten vom Abschnitt 34 der Berliner Schutzpolizei, Zivilfahnder der Staatsschutzabteilung des Berliner Landeskriminalamtes, Beamte der Bundespolizei am Bundeskanzleramt, Angehörige der Sicherungsgruppe bzw. der Staatsschutzabteilung des Bundeskriminalamtes und die Mitglieder der Bundestagspolizei. Hinzu kommt die Wache 2 der Wasserschutzpolizei (WSP), die während der Sitzungswochen ein Patrouillenboot entsendet, um zu kontrollieren, ob die Schiffe auf der Spree mit der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit von 6 km/h am Regierungsviertel vorbeifahren.

Bei Staatsbesuchen werden zusätzlich die Verkehrspolizisten und die Motorradeskorte des Zentralen Verkehrsdienst der Polizei (ZVkD) eingesetzt. Aus der Anzahl der „weißen Mäuse“ kann man auf die protokollarische Bedeutung des Gastes und des Besuches schließen. Staatsoberhäupter erhalten bei Staatsbesuchen 15 und bei inoffiziellen Besuchen sieben Motorräder, Regierungschefs sieben bzw. fünf, Minister fünf bzw. drei Zweiräder.

Zur Koordination der Berliner Landespolizei mit der Bundespolizei und dem Bundeskriminalamt wurde am 14. März 2002 eine Gemeinsame Leitstelle Bund/Berlin (GLSt BuBe) in der Polizeikaserne Kruppstraße eingerichtet. Ihr Informationsdauerdienst erstellt Lagebilder für das Parlaments- und Regierungsviertel. Außerdem dient die Leitstelle der gegenseitigen Unterrichtung über Einsatzkonzeptionen, koordiniert Einsätze und sorgt für gegenseitige Unterstützung bei anlassbezogenen Maßnahmen. Zudem sichert sie eine angemessene Verteilung der Polizeipräsenz an den verschiedenen Schutzobjekten. Die Gemeinsame Leitstelle verfügt über rund zwei Dutzend Beamte. Sie ist dem Lagezentrum Berlin (LZ Berlin) beim Leitungsstab des Berliner Polizeipräsidenten am Platz der Luftbrücke nachgeordnet. Ein spezieller Funkeinsatzkanal ESKORTE wurde eingerichtet.

Über die polizeiliche Einsatzplanung für jedwede Zwischenfälle berichtete die Berliner Morgenpost:

Für wichtige Bundesgebäude wie Kanzleramt, Bundespräsidialamt, Bundestag und einige Ministerien gibt es spezielle Einsatzpläne, die „schnell größtmögliche Sicherheit herstellen sollen“, so Bundespolizeisprecher Jörg Kunzendorf. Auch die Polizeitruppe des Bundestags handelt danach. Angesichts von täglich durchschnittlich 8.000 Besuchern im Reichstag „evakuieren wir sofort, dann schauen wir, was los ist“, so eine Bundestagssprecherin.

An der Straßenecke Alt Moabit/Elisabeth-Abegg-Straße, etwas abseits der Touristenströme und durch einen verwilderten Garten halb verdeckt, aber kaum hundert Meter Luftlinie vom Kanzleramt entfernt, liegt die so genannte „Regierungswache“. Sie wurde für 23,5 Millionen Euro neu eingerichtet. Hier sind Einheiten der Berliner Schutzpolizei und der Feuerwehr stationiert. Zum Polizeiabschnitt A34 unter Führung von Polizeidirektor Adrian Swazinna gehören 185 Mitarbeiter in vier Dienstgruppen. Die 1. Dienstgruppe ist für den Streifendienst Parlaments- und Regierungsviertel (StrD PRV) zuständig. Zum Abschnitt gehörte zumindest früher eine Außenstelle am Deutschen Bundestag (ASt).

Am 9. Januar 2004 kam es am Rande des Regierungsviertels zu einer Schießerei. Schütze war der obdachlose Stadtstreicher Rolf Seifert, ein Veteran der französischen Fremdenlegion, der in einem Container rund 100 m hinter dem Kanzleramt hauste. Er war wegen Trunkenheit im Straßenverkehr zu einer dreimonatige Haftstrafe verurteilt worden, hatte die Strafe aber nicht angetreten. Als drei Beamte vom Streifendienst Verbrechensbekämpfung (VB) des Abschnittes 34 Seifert festnehmen wollten, eröffnete dieser sofort das Feuer und verletzte Kommissar Carsten L. durch einen Brustschuss. Seifert konnte zunächst flüchten, beging dann aber Selbstmord.

Die Berliner Landespolizei stellt neben den Schutzpolizisten vom Polizeiabschnitt A34 bei Staatsbesuchen die Direktionshundertschaft 3 (DirHu 3) (Rufname MOKKA) mit ihren fünf Einsatzzügen und den Zentralen Verkehrdienst (Rufname VARUS) ab, um den Schutz des Gastes zu gewährleisten:

Die Einsatzleitung des ZVkD nutzt unter anderem im Zusammenhang mit der Eskortierung wichtiger Staatsgäste in Berlin die aktuellen und präzisen Positionsdaten der Kolonne, um zeitgerecht Verkehrsteuerungsmaßnahmen sowie ggf. lageabhängig Sicherheits- oder andere erforderliche Maßnahmen einleiten zu können. Durch die permanente Positionsübertragung können der Verlauf der Fahrt auf einem Display in der Leitzentrale überwacht und bei gefährdeten Gästen das Räumprogramm - grüne Ampeln für die Kolonne – zeitgerecht in der Verkehrsregelungszentrale geschaltet werden. Sollte eine Störung oder gar ein Attentat geschehen, so können auch von der Leitstelle aus Maßnahmen initiiert und die Fahrzeuge auf schnellstem Wege in ein sicheres Ziel oder zu einem Krankenhaus geleitet werden.

Weitere Überwachungs- und Abwehrmaßnahmen übernehmen die Sondereinheiten vom Referat LKA 63 (Rufname OTTER) des Landeskriminalamtes. Die Scharfschützen des Präzisionsschützenkommandos (PSK) liegen auf Hausdächern entlang der Route des Staatsgastes, um jeden Angreifer mit „finalem Rettungsschuss“ zu eliminieren. Insgesamt besteht das PSK aus 42 Mann in 2 Gruppen. Zur Aufklärung und Abwehr wird das Mobile Einsatzkommando Aufklärung/Operative Dienste (MEK A/OD) eingesetzt. Haben sich Attentäter nach einem Terroranschlag verschanzt oder sind auf der Flucht, wird das LKA 632 Sondereinsatzkommando (SEK) in Berlin-Lankwitz mobilisiert. Die etwa 100 Mann unter Kommandoführer Jörg Manske übernehmen heute die Aufgaben, die früher, als die Bundesregierung noch ihren Hauptsitz in Bonn hatte, die Grenzschutztruppe GSG9 in Bonn-Hangelar innehatte. Das SEK ist in mindestens vier Teams gegliedert, von denen mindestens eines ständig einsatzbereit ist. Im Durchschnitt leistet das Berliner Kommando jährlich 500 Einsätze ab, dabei werden fast 200 Gewalttäter festgenommen.

Bei einem Zwischenfall im Parlaments- und Regierungsviertel wird sofort die Dienststelle des Berliner Polizeipräsidenten Dieter Glietsch am Platz der Luftbrücke im Bezirk Tempelhof informiert. Die dortige Funkbetriebszentrale (Fubz) nimmt alle Notrufe „110“ entgegen. Unter Leitung von Polizeidirektor Jörg Zähler arbeiten hier rund um die Uhr 60 Beamte pro Schicht. Sie organisieren mit Hilfe des computergesteuerten Einsatzleitsystems „Polizei-Einsatzleitzentrale“ (PELZ) die Fahrten der Funkwagen. Das Computersystem wird gegenwärtig modernisiert, und zur Verbesserung der polizeiinternen Kommunikation soll das digitale BOS-Funknetz Tetra 25 installiert werden. An die Funkbetriebszentrale ist der Führungsstab mit seinem Lagezentrum Berlin (LZ) (Rufname SPREE 65) angegliedert.

Für die weitere Ermittlungsarbeit ist das Landeskriminalamt mit seiner Staatsschutzabteilung LKA 5 mit deren sieben Referaten zuständig, insbesondere der Dauerdienst (LKA 51), die Auswerteeinheit (LKA 52) und die Ermittlungseinheit Extremismus (LKA 53). Alle polizeilichen Erkenntnisse werden in das neue Polizeiliche Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung (POLIKS) und das bundesweite Informationssystem der Polizei (INPOL-neu) eingespeist. Ein weiteres Datenbanksystem zur Terrorismusbekämpfung, die Computergestützte Anwendung für Sachbearbeitung und Auswertung (CASA), befindet sich gerade im Aufbau. Weitere Erkenntnisse steuert das Berliner Landesamt für Verfassungsschutz aus seiner eigenen Amts- und Analysedatei (AMANDA) und dem bundesweiten Nachrichtendienstlichen Informationssystem (NADIS) bei.

Gesetzliche Grundlage der Berliner Polizeiaktivitäten ist das Allgemeine Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG Bln) vom 29. September 2004. Es regelt die Aufgaben der Berliner Polizei, der Feuerwehr und anderer Ordnungsbehörden. Zur „Vorbereitung für die Hilfeleistung in Gefahrenfällen“ darf die Polizei personen- oder objektbezogene Daten speichern, um im Gefahrenfalle unverzüglich handeln zu können (§ 19 bzw. § 24a). Sie kann zur Gefahrenabwehr eine Platzverweisung oder ein Aufenthaltsverbot (§ 29) aussprechen oder eine Person für maximal 48 Stunden in Gewahrsam nehmen (§ 30). Darüber hinaus bestimmt das Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges bei der Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Landes Berlin (UZwG Bln) vom 24. Juni 2004 den Einsatz von Schusswaffen und anderen „Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt“ durch Polizei- und Justizvollzugsbeamte. Das Gesetz sieht den Schusswaffeneinsatz nicht nur „zur Verhinderung rechtswidriger Taten“oder „zum Anhalten flüchtender Personen“, sondern auch „gegen eine Menschenmenge“ (§ 16) vor.

Weil der finanzklamme Berliner Senat nach dem Umzug der Bundesregierung nach Berlin keine zusätzlichen Polizeibeamten einstellte, gab es wiederholt Kritik von der Gewerkschaft der Polizei. Schon 1999 nannte die GdP die Polizeiplanungen des Senats für das Parlaments- und Regierungsviertel „dilettantisch“. „Bei Planung der Sicherheit im Regierungsviertel ist man von völlig falschen Zahlen ausgegangen. Berlin ist halt nicht Bonn", erklärte ein Polizeibeamter der zuständigen Direktion 3. Dabei gibt die Stadt Berlin laut offiziellem Haushaltsplan (Kapitel 0559) für „hauptstadtbedingte Aufwendungen im Sicherheitsbereich“ jährlich 38,35 Millionen Euro aus. „Diese Summe stimmt mit der Realität nicht überein“, bekannte Innensenator Ehrhardt Körting freimütig. Stattdessen taxieren die Berliner Spitzenpolitiker die tatsächlichen Ausgaben gar auf über 100 Millionen Euro. Wegen der Übernahme dieser Kosten durch den Bund gibt es einen Dauerstreit zwischen der Bundesregierung und der Berliner Landesregierung.