Ukraine-Krieg: Die verschwiegene Terror-Gefahr aus dem Osten

Seite 2: Ukraine und Terror: EU ohne gemeinsame Linie

Diese Darstellung wirft Fragen auf. Denn selbst wenn deutsche Sicherheitsbehörden die Ausreise von Extremisten – vorrangig handelt es sich Rechtsextremisten – verhindern können: Was ist mit Freiwilligen, die in Milizen auf russischer oder ukrainischer kämpfen, töten, sich radikalisieren und dann nach Deutschland zurückkehren?

Nach Darstellung aus EU-Diplomatenkreisen in Brüssel haben zahlreiche Mitgliedsstaaten, darunter auch Deutschland, keine rechtliche Handhabe, um die Ausreise von Freiwilligen und Söldnern zu unterbinden – so hätten sich bei einer Aussprache zum Thema Ende März zumindest diplomatische Vertreter von einem halben Dutzend Staaten geäußert.

Zugleich bestätigte Finnland, die dortigen Sicherheitsbehörden beobachteten wie auch Deutschland verstärkte Ausreiseaktivitäten von Rechtsextremisten in Richtung Ukraine. Ein gemeinsames oder gar EU-weites Monitoring gibt es auch hier aber offenbar nicht.

Zerstörung im Ukraine-Krieg (14 Bilder)

Zerbombte Trambahn in Charkiw. Bild: Mvs.gov.ua / CC-BY-4.0

Lettland verbietet grundsätzlich zwar die Ausreise von Bürgerinnen und Bürgern mit dem Ziel, aus Kampfhandlungen im Ausland teilzunehmen. Die Ausreise in die Ukraine werde aber zugelassen.

In Tschechien müssen Freiwillige vor der Ausreise in die Ukraine eine Sicherheitsüberprüfung durchlaufen und eine Einladung des Verteidigungsministeriums vorlegen, heißt es aus Brüssel.

Die Regelungen sind äußerst unterschiedlich und lassen potenziellen Terroristen viele Freiräume. So kann in vielen Fällen offenbar gar nicht geklärt werden, welcher Seite sich Milizionäre anschließen, es gibt keine systematische Erfassung und keine Informationen über Ausbildung und Teilnahme an Kampfhandlungen vor Ort.

Immerhin scheint man sich in der EU des Problems bewusst zu sein. Ausländische Kämpfer könnten ebenso wie die in der Ukraine unkontrolliert zirkulierenden Waffen eine Gefahr für die innere Sicherheit der Unionsstaaten darstellen, sei bei der Aussprache Ende März festgestellt worden. Einzelne EU-Staaten drängen daher intern auf einen systematischen Abgleich von Flüchtling-Personendaten mit Informationen des Schengener Informationssystems (SIS).