"Verletzung des zwischen Staaten geltenden Interventionsverbots"

Seite 3: 2. Souveränität der Ukraine

In seiner Fernsehansprache zur Anerkennung der Gebiete Donezk und Luhansk vom 21. Februar 2022 stellte der russische Präsident zugleich die Staatlichkeit der gesamten Ukraine in Frage, indem er behauptete, die Ukraine habe keine Tradition eigener Staatlichkeit.5 Hier gilt es zunächst klarzustellen, dass die von Putin historisch begründeten Gebietsansprüche am völkerrechtlichen Status der Ukraine nichts ändern können. Die Ukraine ist zweifellos ein Staat nach der "Drei-Elemente-Lehre" Georg Jellineks mit einem Staatsgebiet, einem Staatsvolk sowie einer effektiven Staatsgewalt.6 Hieraus folgt die Souveränität der Ukraine.7 Die Ukraine ist zudem auch Mitgliedsstaat der VN und genießt die in der VN-Charta verankerten Rechte der Achtung der territorialen Integrität und der souveränen Gleichheit aller Staaten. Alle von Putin vorgebrachten historischen Argumente sind für das Völkerrecht "irrelevant".8