Barcelona-Terroranschläge 2017: Islamisten nicht wegen Mordes angeklagt

Trauer über die Opfer des Anschlags von 2017 in Barcelona. Bild: Alzinous/CC BY-SA 4.0

Die drei überlebenden Islamisten werden nur des Terrorismus beschuldigt. Ein Kommentar

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Das kommt einem wieder einmal ziemlich spanisch vor, was da in der spanischen Justiz abläuft. So hat der Nationale Gerichtshof entschieden, zwar drei Islamisten vor Gericht zu stellen, sie aber trotz der 17 Toten nicht wegen Mordes anzuklagen. Zwei Mitgliedern der Terrorzelle wird Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Herstellung, Besitz sowie Lagerung von Sprengstoffen vorgeworfen. Ein dritter radikaler Islamist wird sogar nur wegen Unterstützung angeklagt.

Lassen wir noch einmal Revue passieren, um was es geht: Bei einer mörderischen Fahrt mit einem Lieferwagen werden am 17. August 2017 auf den Ramblas in der katalanischen Metropole 15 Menschen ermordet. In der Nacht darauf fuhren Attentäter bei einem zweiten Anschlag mit einem Auto in mehrere Menschen im nahen Cambrils und töteten eine weitere Frau. Insgesamt wurden zudem mehr als 130 Menschen zum Teil schwer verletzt.

Bekannt ist, dass große Massaker mit zwei mit Bomben beladenen Lieferwagen nur deshalb verhindert wurden, weil ein Teil der Zelle beim Bombenbau zuvor in die Luft flog. Sie waren dabei, den vom IS beliebten Sprengstoff TATP in einem Haus in Alcanar herzustellen. Sie hatten mehr als 100 Gasflaschen gehortet, um sie mit TATP zu füllen. Bis zu 500 Kilogramm wollten sie herstellen, den der IS die "Mutter des Teufels" nennt, weil er sehr sensibel auf Reibung, Erschütterung oder Hitze reagiert.

Ausgespäht hatten die Terroristen neben dem Touristenziel "Sagrada Família" auch das Stadion des FC Barcelona, diverse katalanische Diskotheken, Schwulentreffs sowie den Eifelturm in Paris. Nach der Explosion in Alcanar schalteten die übrigen Zellenmitglieder aber auf einen Plan B um. Obwohl es 16 Tote aus verschiedenen Ländern gab, will der Richter José Luis Calama nur Mohamed Houli Chemlal und Driss Oukabir als Terroristen anklagen, Said Ben Iazza sogar nur als Unterstützer.

Gegen Mohamed Aalla und Salh el-Karib, gegen die auch ermittelt wurde, wird keine Anklage erhoben. Die übrigen Zellenmitglieder flogen entweder in Alcanar in die Luft, wie der Anführer und Imam Abdelbaki Es Satty, oder wurden von der katalanischen Polizei während oder nach den Angriffen erschossen.

Besonderheiten

Einmal abgesehen von den Beweisen, die dem Richter für die Verwicklungen der drei oder der fünf jungen Menschen, gegen die er ermittelt hat, vorliegen, fallen doch einige Besonderheiten ins Auge. So wird auch Oukabir nicht wegen Beteiligung am Mord angeklagt, obwohl er den Lieferwagen gemietet hat, der auf den Ramblas verwendet wurde und auch bisweilen im Bombenlabor war. Er dürfte also die Massaker-Vorbereitungen gekannt haben. Und bei Chemal ist die Sache noch klarer, da er der einzige Überlebende der Explosion war.

Völlig absurd wird es, vergleicht man, wem in Spanien bisweilen auch Terrorismus vorgeworfen wird - so etwa jungen Veganern oder jungen Basken wegen eines Gerangels in einer Kneipe mit zwei Angehörigen der paramiltärischen Guardia Civil in deren Freizeit. Dabei kam es zu einem gebrochenen Knöchel. Zwar fiel der Terrorismusvorwurf, aber sie wurden mit bis zu 9,5 Jahren zu Strafen verurteilt, die im Terrorismusbereich liegen.

Im Gefängnis sitzen seit mehr als drei Monaten mit einer Terrorismusanklage auch noch zwei Katalanen, die nie einen Anschlag ausgeführt haben. Längst ist klar, dass sie keinen Sprengstoff hatten, wie ursprünglich behauptet wurde.

Zweierlei Maß

Es ist ganz offensichtlich, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird. Der Terrorismusbegriff in Spanien ist extrem weit gefasst, fast alles kann inzwischen als Terrorismus gewertet werden. Damit wird der Begriff inhaltlich völlig entleert. Er wird zum politischen Kampfinstrument, wenn sogar gegen Aktivisten wegen Terrorismus ermittelt wird, die zu zivilem Ungehorsam aufrufen.

Außerdem fällt im Fall der Islamisten auf, dass der Richter den Verwicklungen des Chefs der Terror-Zelle zum spanischen Geheimdienst CNI nicht nachgehen will. Dabei wurde sehr schnell klar, dass der Imam As Sattys auf der Informantenliste des CNI stand. Und es wurden derweil auch zahlreiche Hinweise veröffentlicht, wonach der CNI bis zu den Anschlägen mit dem Terrorchef in Kontakt stand.

Eine parlamentarische Untersuchung haben die großen Parteien in Spanien schon verhindert und auch am Sondergericht will man den Vorgängen wieder einmal nicht nachgehen. Das hatte der Richter sogar schon im vergangenen Herbst abgelehnt und nun mit seinem "Abschluss" der Ermittlungen definitiv beerdigt.

Dabei bestreitet auch er die Kontakte nicht, die der wegen Drogenhandel verurteilte Imam mit dem Geheimdienst während seiner Haft hatte. Komischerweise war er nach Haftverbüßung nicht abgeschoben worden, wie im Urteil explizit festgehalten worden war.