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Seite 2: Vergebliche Hoffnungen auf die neue spanische Regierung

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Das empört den Verfassungsrechtler Urías. Wie viele andere Menschen in Spanien, hatte auch der Professor darauf gehofft, dass die neue sozialdemokratische Regierung unter Pedro Sánchez, die im Juni nur mit Stimmen der katalanischen Unabhängigkeitsparteien an die Macht kommen konnte, die Steilvorlage der deutschen Richter nutzen würde, um wenigstens die absurden Vorwürfe "Aufruhr" und "Rebellion" zurückzunehmen.

Doch weit gefehlt. Genau das tut die Sánchez-Regierung nicht. Sogar der für die Kameras symbolische Beginn des Dialogs mit dem katalanischen Regierungschef Quim Torra hat Sánchez auf Druck der starken ultrarechten Parteien schon wieder auf Eis gelegt. Die Regierung verschanzt sich dahinter, dass die spanische Justiz angeblich unabhängig sei.

So erklärte die Ministerin für territoriale Verwaltung, gerade im Interview: "Es ist unmöglich", diese Anklagen zurückzunehmen. Meritxell Batet fügte an: "In Spanien herrscht Gewaltenteilung und deshalb glaube ich, dass der Respekt vor der Unabhängigkeit der Justiz und der Staatsanwaltschaft zu den Grundregeln einer Demokratie gehören."

Grundsätzlich stimmt das, aber es stimmt nicht für die Staatsanwaltschaft in Spanien. Die ist als Ministerium Teil der Regierung, weshalb mit dem Regierungswechsel auch der Generalstaatsanwalt ausgewechselt wurde wie zuletzt im Juni. Deshalb gibt es in Spanien die Figur des Ermittlungsrichters, der unabhängiger sein soll und deshalb die Ermittlungen führt.

Und Beispiele gibt es genug, in denen die Staatsanwaltschaft ihre Anschuldigungen aus politischen Motiven zurückgezogen hat. Besonders ist hier der Fall der Auflösung der Fraktion der baskischen Partei Batasuna (Einheit) nach ihrem Verbot 2003 zu nennen oder kürzlich der (erneute) Freispruch von Hervé Falciani.

Proteste am Abend des 16. Oktobers 2018, Plaça Catalunya in Barcelona. Foto: cdr Raval

Doch der Fall der Batasuna-Fraktion "Sozialista Abertzaleak" ist ähnlicher und vergleichbar. Hier hatte die Staatsanwaltschaft, als die Volkspartei (PP) 2003 regierte, zunächst die Ermittlungen vorangetrieben. Doch die Staatanwaltschaft nahm ihre Vorwürfe zurück, als ein Jahr später die Sozialdemokraten (PSOE) an die Macht kamen.

Genau das hatte die rechtsradikale Zeitung La Razón kürzlich angeführt und beschwor deshalb auch veränderte Kriterien im Fall der Katalanen herauf. Drei Vorstandsmitglieder des baskischen Parlaments, von der christdemokratischen Baskisch-Nationalistischen Partei bis zur Vereinten Linken, hatten sich geweigert, der Anordnung von Llarenas Obersten Gerichtshof nachzukommen und die Fraktion aufzulösen.

Das, so argumentierten sie korrekt, sei allein die Kompetenz des Parlaments. Sie wurden dafür illegal mit Amtsverbot bestraft. Allerdings wurde auch dieses Urteil nicht in Spanien kassiert, obwohl es offensichtlich verfassungswidrig war, sondern erst im vergangenen Jahr vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.

Es ist eines der vielen Urteile aus Straßburg, wie zu Folter und Misshandlungen in Spanien, willkürlichen Haftverlängerungen, illegalen Zwangsräumungen, massiver Beschneidung der Meinungsfreiheit oder Konsumentenrechte gegen Banken. Meist müssen internationale Gerichtshöfe klare Unrechtsurteile aus Spanien kassieren, die die politisierte Justiz bis zum Verfassungsgericht im Sinne der Regierung abgenickt hatten.

Klar ist, dass Katalonien und Spanien eine unruhige Zeit bevorsteht. Die beiden großen Unabhängigkeitsparteien haben sehr deutlich gemacht, dass sie die PSOE-Regierung unter Sánchez fallen lassen werden, wenn der und seine Regierung sich in der Frage eines abgestimmten Referendums über die Unabhängigkeit und in der Frage der absurden Anklagen nicht bewegen.

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