Regierung plant umstrittenes Verbot des begleiteten Alkoholtrinkens

Bierglas und Bierflasche

Alkohol für Jugendliche soll tabu werden. Lauterbach plant Verbot des begleiteten Trinkens. Doch die CDU stemmt sich dagegen – warum?

Die Idee, Drogen wie Alkohol in Form von Bier oder Wein zum Kulturgut zu erheben, galt lange Zeit als geradezu unumstößliches Dogma in Deutschland. In Bayern, wo Bier gemeinhin zu den Lebensmitteln zählt, konnte sogar ein Wirtschaftsminister im eindeutig alkoholisierten Zustand dienstliche Termine wahrnehmen, ohne dabei auf Widerstand zu stoßen.

Um Jugendliche möglichst früh an den Alkoholgenuss zu gewöhnen, wurde vor Jahren das begleitete Trinken von Alkohol in Begleitung von Eltern oder anderen Sorgeberechtigten für 14- bis 16-Jährige etabliert. Geregelt ist das begleitete Trinken seit 1952 im Jugendschutzgesetz unter Paragraf 9, Absatz 2.

Deutsche Gesellschaft für Ernährung ändert Empfehlung für Alkohol

Galt der Genuss von Alkohol über viele Jahre als zumindest in Maßen gesund, hat die zuständige Fachgesellschaft, die Deutsche Gesellschaft für Ernährung, ihre Empfehlung in diesem Jahr geändert und rät inzwischen zum Verzicht auf Alkohol.

Da in Deutschland im internationalen Vergleich besonders viel getrunken wird, ist damit zu rechnen, dass hierzulande der Alkoholgenuss in der Öffentlichkeit als Gewohnheitsrecht angesehen wird, dabei gab es auch in Deutschland Kommunen, welche den Alkoholgenuss in der Öffentlichkeit in bestimmten Stadtgebieten untersagen wollten, damit jedoch vor Gericht gescheitert sind.

Im Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Ernährung mit dem Titel "Alkohol – Zufuhr in Deutschland, gesundheitliche sowie soziale Folgen und Ableitung von Handlungsempfehlungen" stellt man fest:

Alkohol ist eine psychoaktive Droge und wurde als kausaler Faktor für mehr als 200 negative gesundheitliche Folgen wie Krankheiten und Unfälle identifiziert. Der Zusammenhang zwischen Alkoholkonsum und Gesundheit ist jedoch komplex; so werden bei einigen wenigen chronischen Krankheiten risikosenkende Assoziationen mit dem Alkoholkonsum beobachtet.

Ziel des vorliegenden DGE-Positionspapiers ist es, unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Wirkungen von Alkohol sowie weiterer Aspekte der Nachhaltigkeit, Handlungsempfehlungen zum individuellen Trinkverhalten bezüglich alkoholischer Getränke abzuleiten sowie Hinweise für gesundheitspolitische Maßnahmen zu geben, die zur Minimierung von Gesundheitsschäden in der Bevölkerung beitragen.

Die Ergebnisse zeigen, dass es keine potenziell gesundheitsfördernde und sichere Alkoholmenge für einen unbedenklichen Konsum gibt. Die DGE empfiehlt daher, auf alkoholische Getränke zu verzichten.

Widerstand gegen ein Verbot des begleiteten Trinkens

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach plant, das Jugendschutzgesetz zu überarbeiten und begleitetes Trinken künftig zu verbieten. Das Verbot wurde offensichtlich bei der Gesundheitsministerkonferenz in Lübeck-Travemünde im Juni dieses Jahres einstimmig beschlossen.

Er stößt damit auf expliziten Widerstand der CDU, welche gegen eine derartige Gesetzesänderung Vorbehalte geltend macht. Der Familie komme eine zentrale Rolle zu, wenn es um den verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol geht. Im häuslichen Rahmen soll sich beim Alkoholkonsum auch künftig nichts ändern. Die angestrebten Änderungen betreffen lediglich den Alkoholgenuss in der Öffentlichkeit.

Wenn Jugendliche jetzt nicht mehr in der Pubertät an den Alkoholkonsum gewöhnt werden dürfen, besteht das Risiko, dass sie mit dem Erreichen der Volljährigkeit kein Interesse an einem gepflegten Besäufnis entwickeln und die einschlägige Wirtschaft gefährden könnten.

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass mit der Legalisierung von Cannabis ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm des berauschenden Wirkstoffs THC im Straßenverkehr festgelegt wurde, was einem Wert von 0,2 Promille Alkohol entspricht.

In der Folge machte sich dann die Forderung breit, für beide Drogen einen Nullwert im Straßenverkehr zu fordern und dies nicht nur bei motorisierten Fahrzeugen. Wer bekifft oder alkoholisiert auf dem Fahrrad erwischt wird, soll dann ebenso seinen Führerschein einbüßen können und falls er keinen besitzt, Schwierigkeiten beim Erwerb eines solchen bekommen.

Warum Alkohol steuerlich nicht wie Tabakwaren behandeln?

Hier stellt sich die Frage, warum man die Droge Alkohol anders behandeln will als die Droge Nikotin. Es gibt ganz offensichtlich auch hinsichtlich der gesundheitlichen Folgen für den Konsumenten praktisch keine Unterschiede. Zum Glück für das Umfeld gibt es kein passives Trinken, so wie es passives Rauchen gibt, das möglicherweise die Gesundheit noch stärker beeinträchtigt als das aktive.

Da die Gastronomie vielfach ihre Lokale von Brauereien als Zwischenmieter zur Verfügung gestellt bekommt, dürfte der Widerstand dieser Wirtschaftsakteure gegen jede mögliche Reduzierung des öffentlichen Alkohols gewaltig sein.

Derzeit ist in Deutschland keine politische Partei sichtbar, die sich für eine derartige Bevormundung ihrer Wähler engagieren will, auch wenn das klamme Gesundheitswesen davon profitieren könnte.