Kompa klagt gegen Eumann-"Wahl"

Plenarsaal im Landtag von Rheinland-Pfalz. Foto: Olaf Kosinsky / kosinsky.eu. Lizenz: CC BY-SA 3.0

Landtag von Rheinland-Pfalz debattiert über den Fall

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Der Medienrechtsanwalt, Blogger, Buch- und Telepolis-Autor Markus Kompa hat vor Gericht eine einstweilige Anordnung beantragt, die Direktorenstelle der Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) vorerst nicht zu besetzen. Er hält "eine Vergabe der Stelle nach dem Prinzip der Bestenauslese" für erforderlich, die "vorliegend nicht erkennbar" sei.

Vorher hatten unter anderem die Juraprofessoren Hubertus Gersdorf und Hans-Werner Laubinger öffentlich angemerkt, dass man den Leistungsgrundsatz aus Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes verletzt, wenn ein derart üppig vergüteter Posten nicht ausgeschrieben wird. Ein Gesetz, das so eine Ausschreibung explizit fordert, halten sie aufgrund dieser verfassungsrechtlichen Verankerung nicht für notwendig.

"Erstaunlich geheim"

Anstatt die Stelle ordentlich auszuschreiben wurde die "Vakanz" Kompa zufolge "nur vage kommuniziert und war praktisch nur Insidern bekannt". Eine "erstaunlich geheime" Findungskommission präsentierte der Versammlung am 13. November nur einen einzigen Kandidaten: den SPD-Politiker Marc Jan Eumann, der im Frühjahr als Staatssekretär in Nordrhein-Westfalen abgewählt worden war. Nachdem das Vorhaben an die Öffentlichkeit leckte, bewarb sich der nach den Maßstäben von Nordrhein-Westfalen deutlich besser als Eumann qualifizierte Medienrechtsanwalt Kompa ebenfalls für den Posten (vgl.Bewerbung als Entfilzung).

Die mit 42 Landtagspolitikern verschiedener Parteien, Verbandsvertretern, Gewerkschaftern und Kirchenmännern bestückte und für die Direktorenwahl zuständige LMK-Versammlung, die "parteipolitische Ämterpatronage" verhindern soll, wies Kompas Kandidatur jedoch mit dem Argument einer Verspätung zurück. Das war nach Ansicht des Rechtsanwalts unzulässig, weil es keine Frist gab und weil er seine Kandidatur eine Woche vor dem Wahlgang sogar öffentlich gemacht hatte, weshalb unter anderem die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) und der Südwestrundfunk (SWR) ausführlich darüber berichteten.

Wird sich Eumann über die LMK auch an der Durchsetzung von Heiko Maas' umstrittenem Social-Media-Zensurgesetz NetzDG beteiligen?

Nach der "Wahl" Eumanns kritisierten unter anderem der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) und der Bund der Steuerzahler das Verfahren, das inzwischen auch den Landtag von Rheinland-Pfalz beschäftigt, der heute auf Antrag der AfD darüber debattierte.

Deren stellvertretender Fraktionsvorsitzender Joachim Paul gratulierte Eumann in Anspielung auf ein vom SPD-Politiker betretenes Fettnäpchen erst einmal (vgl. Gratulationswelle für Marc Jan Eumann), um danach ausgiebig Stefan Niggemeier zu zitieren und sich zu fragen, wie sich der Fall Eumann wohl auf den Glauben an die Staatsferne der Medienaufsicht und die Legitimation auf die Rundfunk-Haushaltsabgabe auswirkt, aus der der ehemalige Staatssekretär bezahlt wird. Außerdem befürchtet er, dass sich Eumann über die LMK auch an der Durchsetzung von Heiko Maas' umstrittenem Social-Media-Zensurgesetz NetzDG beteiligen könnte (vgl. YouTube: Werden deutsche Nutzer erneut ausgesperrt?).

FDP und Grüne widersprechen sich

Die lauteste Erwiderung darauf kam nicht von einem Sprecher der SPD-Fraktion, sondern von der FDP, die in Rheinland Pfalz mit den Sozialdemokraten und den Grünen koaliert. Ihr etwas schwer verständlicher Mediensprecher Steven Wink zählte lautstark alle Verbände auf, die in der LMK-Versammlung vertreten sind und wies damit den Vorwurf einer politischen Absprache als "Verschwörungstheorie" von sich, als ob er noch nie etwas von den so genannten "Freundeskreisen" ins solchen Gremien gehört hätte (vgl. Von wegen staatsfern).

Die Existenz diese Freundeskreise in der LMK-Versammlung bestätigte gleich nach Winks Rede der Grünen-Sprecher Bernhard Braun, als er dem CDU-Freundeskreis vorwarf, die Entscheidung für eine Findungskommission und für Eumann mit getragen zu haben. Dadurch, dass sie die Personalie jetzt kritisierten, würden sie das "Renommee", dass sich die LMK vor allem im Jugendschutz erworben habe, zerstören. Da Eumann "demokratisch gewählt" sei, darf man ihn Brauns Worten nach "nicht beleidigen" - wobei der Grüne selbst den - unumstrittener demokratisch gewählten - CDU-Abgeordneten wenige Sätze darauf vorwarf, ein "Hühner- und Hahnenhaufen" zu sein.

SPD defensiv

Josef Dötsch, der für die CDU das Wort ergriff, hatte bereits vorab gefordert, dass der Anstellungsvertrag mit Eumann (der sein Amt im April antreten soll) erst geschlossen wird, wenn alle "aufgeworfenen rechtlichen Fragen geklärt" sind. In der Sitzung zählte er noch einmal die zahlreichen Skandale auf, die Eumann in seiner bisherigen Karriere angesammelt hat.

Martin Haller, der parlamentarische Geschäftsführer der SPD, kritisierte das als "ehrabschneidend" und meinte, man solle die Vergangenheit Eumanns ruhen lassen, auch wenn im Auswahlverfahren "Transparenzerwartungen nicht erfüllt" worden seien und die "Kommunikation verbesserungswürdig" gewesen sei. Insgesamt wirkte er so defensiv, dass er den Eindruck erweckte, die Ampelkoalition habe beschlossen, die Verteidigung Eumanns vor allem der FDP und den Grünen zu überlassen, um das in der Öffentlichkeit entstandene Bild von einem "Genossenfilz" nicht noch weiter zu verfestigen.