CO2-Export: Deutschland will Klimagas im Ausland versenken

Fabrik mit CO2-Abtrennung, Pipelines zu Schiff mit CO2-Verpressung

Deutschland hinkt bei der CO2-Reduktion hinterher. Die Bundesregierung sucht nach Auswegen. Doch der neue Plan birgt ungeahnte Risiken.

Die CO2-Verpressung in den Untergrund anstelle der Vermeidung der CO2-Entstehung durch entsprechende Transformation der spezifischen Prozesse hin zu weniger CO2-lastigen Verfahren war in Deutschland über viele Jahre nicht die bevorzugte Methode.

Inzwischen zeigt sich, dass die Umstellung nicht so schnell gelingt, dass die geforderten CO2-Minderungen erreichbar wären. Gleichzeitig stößt die CO2-Verpressung in Deutschland auf massiven Widerstand in der Bevölkerung, die davon betroffen sein könnte.

Um die Betriebe, denen die Umstellung ihrer Prozesse nicht mit der erforderlichen Geschwindigkeit gelingt, nicht durch hohe CO2-Kosten wirtschaftlich abzuwürgen, sucht man in Berlin inzwischen nach Möglichkeiten, das derzeit unvermeidbar erscheinende CO2 hierzulande abzuscheiden und als Gas in Pipelines zu exportieren und dort beispielsweise in ehemaligen Erdgasbohrungen zu verpressen.

Jetzt soll der Export des ungewünschten CO2 ermöglicht werden

Anfang Dezember 2024 verkündete die Bundesregierung, dass sie den Export von CO2 erlauben will. Sie beabsichtigt, künftig die Speicherung von Kohlendioxid (CCS) im Meeresgrund auf hoher See zu ermöglichen und dazu den Export des klimaschädlichen Treibhausgases in andere Länder wie Norwegen zu erlauben.

Um den Export von CO2 zu ermöglichen, muss das Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen von 1972 in seiner Anlage 1 „Abfälle oder sonstige Stoffe, die für das Einbringen in Frage kommen“ dahingehend geändert werden, dass die Beseitigung von Kohlendioxidströmen in geeigneten Formationen des Meeresuntergrunds unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt werden kann.

Damit will man die Möglichkeit eröffnen, Auswirkungen erhöhter Kohlendioxid-Konzentrationen in der Atmosphäre hinsichtlich der Klimaänderung einerseits und der Versauerung des Meeres andererseits abzumildern. Die erforderlichen natürlichen Voraussetzungen zur Beseitigung von Kohlendioxidströmen im Meeresuntergrund scheinen jedoch nicht bei allen damaligen Vertragsparteien gegeben.

Kurzfristig dürfte jedoch nicht mit einem Inkrafttreten der internationalen Regeländerung zu rechnen sein, da die Änderung bislang erst von wenigen der rund 50 Unterzeichnerstaaten ratifiziert wurde und eine Zweidrittelmehrheit für die Änderung erforderlich ist. Aus diesem Grund will man jetzt, dass die Änderung bereits vorläufig angewandt werden kann, bevor die Zweidrittelmehrheit erreicht ist.

Das Kohlendioxid-Speicherungsgesetz (KSpG) wurde als Rechtsrahmen zur Überprüfung der wirtschaftlichen und technischen Machbarkeit von CCS und hinsichtlich ihrer Unbedenklichkeit für die menschliche Gesundheit sowie für Natur und Umwelt geschaffen.

Es enthält zwar Regelungen zur Errichtung von Kohlendioxidspeichern in Deutschland, ermöglicht aber nur die Speicherung zur Erforschung, Erprobung und Demonstration von Technologien zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid in unterirdischen Gesteinsschichten.

Die kommerzielle Speicherung von CO2 im Untergrund im industriellen Maßstab lässt das bestehende Gesetz jedoch nicht zu.

Die Kosten der CO2-Verpressung bleiben dem Steuerzahler

Wie der CO2-Transport erfolgen soll, ist derzeit noch nicht geklärt. Grundsätzlich bieten sich als mögliche Transportwege die Bahn, Gastransportschiffe und Pipelines an. Bis wann entsprechende Transportkapazitäten zur Verfügung stehen könnten, ist derzeit nicht einmal im Ansatz geklärt. Auch der innenseitige Korrosionsschutz von Tanks und Pipelines muss noch geklärt und die Kostenübernahme festgelegt werden.

Die stark reduzierte Bautätigkeit in Deutschland wird die Zementindustrie kaum zu einer Kostenübernahme bewegen können. Das Gleiche gilt auch für andere Branchen wie die Stahlindustrie, die schon heute unter ihrer Kostenlast ächzt.

Somit ist damit zu rechnen, dass die Kosten für den Aufbau der CO2-Transportinfrastruktur entweder über staatliche Zuwendungen subventioniert werden oder gleich von einer staatlichen Stelle oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau finanziert werden, letztlich also auf den Steuerzahler abgewälzt wird.

Das Gleiche dürfte auch für sämtliche Risiken zutreffen, die mit dem CO2-Transport und der Verpressung im Untergrund zusammenhängen. Als Vorbild könnte die staatliche Risikoübernahme beim Betrieb von Kernkraftwerken dienen, die ja von der gewerblichen Versicherungswirtschaft auch nur in sehr kleinem Rahmen abgewickelt wurde.

Neben dem Erdgas- noch ein Wasserstoff- und ein CO2-Netz?

Die Betreiber der Erdgaspipelines suchen inzwischen eine Anschlussverwendung für ihre Infrastruktur. So plant in Deutschland aktuell die Open Grid Europe GmbH (OGE), eine Nachfolgegesellschaft der Ruhrgas AG, einen Pipeline-Betrieb zum Export von CO2.

Das geplante OGE-Transportnetz besteht aus den OGE-Projekten WHVCO2logne, Delta Rhine Corridor und den Clustern Elbmündung und Rheinisches Revier. Ziel ist laut Unternehmen eine zügige Erschließung der Exportoptionen in Wilhelmshaven, Rotterdam und Antwerpen/Zeebrugge.

Das Startnetz soll sich über eine Länge von mehr als 960 km erstrecken und einen Transport von 18,8 Mio. t CO2 pro Jahr ermöglichen. OGE geht derzeit von einem kompletten Neubau der Infrastruktur aus und möchte sowohl die Cluster als auch das CO2-Transportnetz flexibel entsprechend der jeweils aktuellen Transportbedarfe entwickeln.