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Seite 6: "Das Bundesverfassungsgericht duckt sich weg"

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Wie sieht es eigentlich mit dem Bundesverfassungsgericht aus? Die Grundrechte wurden so massiv eingeschränkt wie noch nie seit Bestehen der Bundesrepublik.

David Jungbluth: Der inzwischen pensionierte Verfassungsgerichtsvorsitzenden Papier hat sich zu Wort gemeldet. Das war es auch schon.

Woran liegt es, dass man vom Bundesverfassungsgericht nichts hört?

David Jungbluth: Die bisherigen Verfahren, die dort vorgelegt wurden, haben die Karlsruher Richter bisher einfach nicht zur Entscheidung angenommen. Und zwar in erste Linie wohl mit der schlichten Begründung, dass primär die Fachgerichte, also hier in erster Linie die Verwaltungsgerichte, für die Entscheidungen zuständig seien.

Was doch auch korrekt ist.

David Jungbluth: Das ist prinzipiell auch richtig, weil die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts, nach der Konzeption der deutschen Gerichtbarkeit, quasi nur ultima ratio und kein alltäglich inflationär praktizierter Usus sein sollte. Allerdings kennt das Bundesverfassungsgerichtsgesetz, also die Prozessordnung für das Bundesverfassungsgericht, eine Vorschrift, nach welcher das Gericht eine sogenannte Vorabentscheidung fällen kann.

"Vorabentscheidung"? Wann ist das der Fall?

David Jungbluth: Unter anderem dann, wenn eine Rechtsache von "allgemeiner Bedeutung" vorliegt, so dass in diesen Fällen eben keine vorherige Anrufung der Fachgerichte erforderlich ist. Gestatten Sie mir bitte eine Frage zu stellen?

Gerne.

David Jungbluth: Wann, wenn nicht jetzt, könnte man von der "allgemeinen Bedeutung" eines Verfahrens sprechen? Von den aktuellen Einschränkungen der Grundrechte ist doch jeder Einzelne betroffen.

Ich habe eine der wohl ersten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in diesem Kontext gelesen. Der dortige Antragsteller hat in dem Verfahren auf eben diese Vorschrift Bezug genommen. Und was haben die Damen und Herren Bundesverfassungsrichter gemacht?

Sie sind auf den gesamten sonstigen Vortrag des Beschwerdeführers eingegangen (was originäre Aufgabe eines jedes Gerichts ist), aber eben nicht auf diesen einen entscheidenden Punkt. Es hat also die Möglichkeit einer sogenannten Vorabentscheidung aufgrund einer allgemeinen Bedeutung der Rechtssache mutmaßlich bewusst übergangen (will man nicht von einer plötzlichen Vergesslichkeit des gesamten Gremiums ausgehen)!

Was bedeutet das?

David Jungbluth: Wenn unser höchstes Gericht so agiert, dann erwarten Sie bitte nicht von einem Verwaltungsgericht, das in der Regel mit nur einem Richter besetzt ist, aber auch nicht von einer Kammer mit drei Richtern, von einem Oberverwaltungsgericht oder auch dem Bundesverwaltungsgericht, dass eine dieser Rechtsprechungsinstanzen die gegenständlichen Anordnungen kurzerhand aufhebt. Diese richterliche Aufhebung würde eine Konfrontation mit der nahezu gesamten politischen Riege bedeuten. Die richterliche Entscheidung würde sich auch gegen einen großen Teil der Medien stellen, die mehr auf Panikauslösung als auf eine kritische Diskussion setzen.

Obwohl Richter ihre Entscheidungen vollkommen unabhängig zu treffen haben, kommt es zudem mit äußerst hoher Wahrscheinlichkeit immer mal wieder zu inoffiziellen aktuellen "Nachfragen nach dem Stand der Dinge" von Seiten eines Landesministeriums oder auch der Bundesregierung.

Wie ist diese Aussage zu verstehen?

David Jungbluth: Die Wahrscheinlichkeit zu derlei Beeinflussungsversuchen auf Basis harmloser Nachfragen ("Was ist denn da gerade bei euch los?") steigt mit der Brisanz der anstehenden Entscheidung - wenn etwa ein Oberverwaltungsgericht eine zu Corona erlassene Rechtsverordnung aus inhaltlichen (und nicht nur aus rein formalen) Gründen aufheben würde. Wie würden Sie in dieser Situation als Richter entscheiden?

Das Bundesverfassungsgericht hätte eigentlich, zumindest nach seinem Habitus und angesichts seiner Angesehenheit in diesem Land, die ich übrigens aufgrund meiner Erfahrungen mit dieser Institution nicht teilen kann, unter allen Umständen eine Art moralische Verpflichtung, sich dieser Sache anzunehmen. Die rechtliche Möglichkeit dazu ist vom Bundesverfassungsgerichtsgesetz, wie erläutert, eingeräumt. Statt aber hier Flagge zu zeigen, sprich: die entsprechenden Verfahren zur Entscheidung anzunehmen, duckt sich das Bundesverfassungsgericht weg, und dies unter ganz offensichtlich bewusster Ignorierung einer Vorschrift, die mit guten Gründen genau das Gegenteil normiert. Das grenzt in meinen Augen, das formuliere ich ohne Übertreibung, an einen Offenbarungseid.

Auf die Gerichte sollten wir uns hier also, und auch das sage ich in aller Deutlichkeit, nicht verlassen. Ich denke folglich auch nicht, dass wir aus dieser Situation allein mit rechtlichen Mitteln, also im Sinne einer Ausschöpfung des formalen Rechtswegs, herauskommen werden. Es sollte daher meines Erachtens darum gehen, zwischen den Menschen zunächst kritisches Bewusstsein und Solidarität zugleich zu erzeugen, um auf politischer - um genau zu sein: auf basisdemokratischer - Ebene, einen Wandel herbeizuführen. Hier kann und sollte sich jeder im Rahmen seiner Möglichkeiten beteiligen!

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