Der Parlamentarismus als Anachronismus

Seite 2: Parlamente waren in der Postkutschenzeit das richtige Instrument für einen demokratischen Staat

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Das englische Parlament bestand ab dem Hochmittelalter als eine Versammlung von Aristokraten und Besitzbürgern, die sich mit dieser Einrichtung gegen die Selbstherrlichkeit des Königs zur Wehr setzten. Das besitzlose Volk Englands hat man bis zum Ersten Weltkrieg von politischer Mitwirkung ausgeschlossen. (Die sogenannte "Mutter der Demokratie" war also eher eine grobe Stiefmutter.) In Frankreich gab es bis zur Revolution von 1789 eine Institution, die man "Parlement" nannte. Dieses bildete aber nur eine Art Gericht für Belange der Lehensaristokratie und der Besitzbürger. Erst die Vereinigten Staaten von Amerika haben die parlamentarische Demokratie (damals noch "Republik" genannt) eingeleitet und nach ihrer Revolution von 1776 den Kongress als Vertretung der freien Bürger geschaffen. Allerdings waren Bürger- und Menschenrechte anfangs noch weißen, männlichen Besitzbürgern vorenthalten.

Die Institution "Parlament" wurde beim Übergang von der Monarchie zur Republik aus praktischen Gründen beibehalten. Nunmehr war aber das Parlament nicht länger ein Machtmittel gegen monarchische Willkür, sondern -mangels Besserem- ein Beratungs- und Beschlussorgan der Staatsbürger. Etwas anders als eine parlamentarische Demokratie, d.h. eine Übertragung der Rechte des Volkes (als Souverän einer Republik) auf gewählte politische Vertreter, war in der Postkutschenzeit gar nicht möglich, denn das schnellste Beförderungsmittel war damals das Pferd, und das schnellste Nachrichtenmittel die Brieftaube. (Wenn man von der Signal-Telegraphie absieht.) Eine direkte Bürgerdemokratie, wie sie in der Schweiz seit der zweiten Hälfte des neunzehnten Jahrhunders erfolgreich praktiziert wird, war bis zur Erfindung des elektrischen Telegraphen und der Eisenbahn in einem Flächenstaat undenkbar.

Das nacharistokratische Parlament hatte unter anderem fogende Aufgaben: Regierungsbildung; Kontrolle der Regierung und Verwaltung; Gesetzgebung, Verabschiedung des Staatshaushaltes. Vor allem sollte das Parlament verhindern, dass die Besitzbürger unnötige Staatsausgaben -darunter Kriege- finanzieren mussten. Parlamente haben aber Kriege noch nie verhindert, vielmehr hat sich noch jedes Parlament das -vorher monarchische- Vorrecht zur Kriegsführung angeeignet. Seit in der Schweiz das Volk regiert, führt dieses Land keine Kriege mehr, die Todesstrafe wurde abgeschafft und Parteien sind nur noch politische Vereine.