Elf Dinge, die ich als Radfahrerin nicht mehr hören kann

Seite 8: 8. Autofahrer:innen haben Recht!

Wer zahlt, meint daraus das Recht zur Meinungshoheit ableiten zu können. "Wir sind die Melkkuh der Nation", schimpfte FDP-Mann Rainer Brüderle einst, als es um die Einführung der Maut ging. Überhaupt müssen Autofahrer:innen vermeintlich alles zahlen. Da kann man auch erwarten, dass man bevorrechtigt wird und natürlich auch umsonst parken können muss.

Aber nein, es gibt kein Anrecht auf einen Parkplatz im öffentlichen Raum! Und nein, Autofahrer:innen haben nicht mehr Rechte, auch wenn Noch-Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer es uns glauben machen will.

Vorrang hat für ihn der schnelle Verkehr. Mit der neuen StVO wird der Vorrang des Kraftverkehrs deutlich zementiert. Eine Maßnahme wie Tempo 30 innerorts lehnt er ab. Wo Radfahrende immerhin noch Erwähnung finden, heißt es für zu Fußgänger aus dem Verkehrsministerium ganz klar:

Die Anliegen zu Fußgängerinnen und Fußgänger sind nachrangig und müssen warten.

Ich frage mich schon, in was für einem Land lebe ich? Gibt es in Deutschland keine einheitliche Rechtsordnung? Warum hat jemand, der sich mit Tonnen von Blech umgibt, der mehr Raum okkupiert, andere in Lebensgefahr bringt, bedroht, bedrängt, vergiftet, mehr Recht als jeder andere?

Im Grundgesetz heißt es eindeutig: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich". In der StVO scheint dieser Grundsatz nicht mehr zu gelten. Das Verkehrsrecht steht, wie sonst nur das Kirchenrecht, außerhalb der Grundrechte.

Autofahrer:innen werden klar bevorteilt. Potenziert wird diese Rechtsvorstellung durch eine falsche Selbstwahrnehmung von Autofahrer:innen und ihrem unerschütterlichen Glauben an die eigenen Fähigkeiten.

So geben 97 Prozent an, gesehen zu haben, wie Radfahrer:innen zu dicht überholt werden. Zugleich sagen aber auch 95 Prozent, dass sie selbst immer besonders viel Rücksicht auf Radfahrende nehmen. Ein Widerspruch, den es zu klären gilt.