Das Originaldokument, 1: ENFOPOL 98, vom 3. September 1998
Seite 2: Entwurf
- Das Originaldokument, 1: ENFOPOL 98, vom 3. September 1998
- Entwurf
- ANHANG
- Anforderungen Pkt. 1.
- Anforderungen Pkt. 2.
- Anforderungen Pkt. 3.
- Anforderungen Pkt. 4.
- Anforderungen Pkt. 5.
- Anforderungen Pkt. 6.
- .Anforderungen Pkt. 7.
- Anforderungen Pkt. 8.
- Anforderungen Pkt. 9.
- Anforderungen Pkt. 10.
- Teil 2: Ergänzende Anforderungen
- Teil 3: Ergänzende Begriffsbestimmungen zum Glossar
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E N T W U R F
ENTSCHLIESSUNG DES RATES
vom ...
über die rechtmäßige Überwachung des Telekommunikationsverkehrs in Bezug auf neue Technologien.
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION
(P R Ä A M B E L)
HAT FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG ANGENOMMEN:
1 . Der Rat nimmt zur Kenntnis, daß aufgrund der fortschreitenden technischen Entwicklung im Bereich der Telekommunikation sich auch die Anforderungen der gesetzlich ermächtigen Überwachungsbehörden an Netzbetreiber und Provider für die Zwecke der rechtmäßigen Überwachung des Telekommunikationsverkehrs, wie sie in der Entschließung des Rates vom 17.1.1995 (96/C 329/01 ) beschrieben sind, geändert haben.
2. Der Rat vertritt die Meinung, daß die Anforderungen der Entschließung des Rates vom 17.1.1995 auch auf neue bestehende Technologien insbesondere Satellitenkommunikation, Internet, Kryptographie, Prepaid Cards, udgl. sowie auf neue zukünftige Technologien zur sinngemäßen Anwendung geeignet sind.
3. Der Rat vertritt weiters die Meinung, daß aufgrund der fortgeschrittenen technischen Entwicklung im Bereich der Telekommunikation, ergänzende Anforderungen einschließlich jener über Sicherheitsmaßnahmen bei Netzbetreibern und Diensteanbietern sowie ergänzende Begriffsbestimmungen notwendig geworden sind.
4. Der Rat ist der Auffassung, daß die vorgenannten im Anhang aufgeführten erläuternden Memoranden und ergänzenden Anforderungen bei der Durchführung von Maßnahmen der rechtmäßigen Überwachung des Telekommunikationsverkehrs ebenfalls berücksichtigt werden sollten und ersucht die Mitgliedsstaaten, die für das Telekommunikationswesen verantwortlichen Minister aufzufordern, diese Auffassung zu unterstützen und mit den für Justiz und Inneres verantwortlichen Ministern mit dem Ziel einer Umsetzung der ergänzenden Anforderungen und Begriffsbestimmungen gegenüber den Netzbetreibern/Diensteanbietern zusammenzuarbeiten.